Стоимость установки LPG
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Wichtige Änderungen ab 01.10.2017 § 41 StVZO – ECE R115
Ab 1.10.2017 gibt es für typgenehmigte Fahrzeuge die eine Typschlüsselnummer haben
KEINE Einzel Abgasbestätigung mehr.
Alle Fahrzeuge dürfen nur noch mit ECE R115 genehmigter Anlage umgerüstet werden.
Das bedeutet:
ECE R115 Genehmigung für den Fahrzeughersteller muß vorliegen
Fahrzeug muß im Verwendungsbereich aufgeführt sein
Fahrzeugspezifische Einbauanleitung muß vorliegen
Teileliste muß vorliegen
Typenschild muß vorliegen
Wichtig: ohne diese o.a. Unterlagen kann keine GSP durchgeführt werden
Eine „einfache“ Bescheinigung Ihres Lieferanten genügt nicht!
Wichtig: es dürfen nur die Komponenten eingebaut werden, die in der Teileliste bzw. der fahrzeugspezifischen
Einbauanleitung benannt sind. Ist z.B. der Behälter in der fahrzeugspezifischen Einbauanleitung
mit Größe benannt darf keine andere Behältergröße eingebaut werden.
Nach dem Einbau muß die GSP zugelassene Werkstatt (die die Anlage eingebaut hat) eine GSP (Gas System Einbauprüfung) durchführen.
Nur mit der GSP Bescheinigung und den o.a. Unterlagen ändert die Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere.
Hat der Einbaubetrieb keine GSP Zulassung dürfen alle Überwacher (Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV o.a.) die GSP durchführen, der Gesetzgeber hat dafür eine Gebühr in Höhe von € 130,90 festgelegt.
Ausnahmen sind möglich für nicht typgenehmigte Fahrzeuge mit TSN 000 oder Fahrzeuge mit Emissionsschlüsselnummer bis 24.
Sollten Sie Fragen dazu haben – rufen Sie uns an! Tel.Nr. - 02226 908517
