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Яресваген. В чем подвох?
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in Antwort Andrew13 25.06.18 11:41
Почитай (писать ну ооочень долго) моЖ пригодится-
“Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.” Nachweis Staatsangehörigkeitsurkunden [42]
Der Personalausweis oder Reisepass ist also kein Nachweis über die Staatsangehörigkeit. Das macht auch Sinn, da ein Nicht-Staat auch keine Staatsbürgerschaft begründen kann. Unsere Staatsangehörigkeit geht aus der Originalfassung des RuStAG hervor. (das RuStAG wurde mittlerweile zu StAG geändert) Dort heißt es in §1:
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.
https://equapio.com/politik/ist-deutschland-ein-staat-oder...
Именно глупость заставляет обычного человека отвергать все, что не согласуется с его рефлексивными ожиданиями.