Переезд на авто из Украины
все-таки правильнее будет найти первоисточник этого закона, а не мнения на форуме собирать. Там четко написано, сколько разрешено, а не так что "вася с форума сказал, что месяцок протянем".
То есть что-то типа этого:
Personen die den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen, also ihren Hauptwohnsitz, in Österreich haben (= Inländer), dürfen hier nur Fahrzeuge verwenden, die auch hier zugelassen sind. Wenn solche Personen Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen länger als 1 Monat nach erstmaliger Einbringung nach Österreich verwenden, riskieren sie Verwaltungs- und Finanzstrafen.
Diese Monatsfrist kann in begründeten Fällen (die Zulassung des ausländischen Fahrzeuges in Österreich ist nicht möglich) auf 2 Monate ausgedehnt werden.
Sonderfall Verwendung eines Fahrzeuges aus einem Drittstaat (Schweiz, Serbien, Türkei, Ukraine etc.) im Inland
...
Achtung:
Aufgrund der eindeutigen kraftfahrrechtlichen Regelung (siehe
oben) dürfen solche Fahrzeuge aus Drittstatten von Inländern aber auch nicht länger als einen Monat verwendet werden!
только для Германии.