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​ особенности при вынужденной медленной езде?

27.03.18 13:29
Re: ​ особенности при вынужденной медленной езде?
 
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LKW Geschwindigkeit auf autobahnähnlichen Bundesstraßen

Das Problem der Geschwindigkeitsüberschreitung für LKW´s stellt sich insbesondere auf Bundesstraßen, die autobahnähnlich ausgebaut sind, wobei derartige Ausbauten für Fahrzeuge bis 3,5 to gemäß § 3 III Nr, 2 c StVO eine Ausnahme von der Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 Km/ h vorsehen, und diese sozusagen mit Höchstgeschwindigkeit fahren können. Ein LKW mit einer Geschwindigkeit mit 60 km / h verwandelt sich dann blitzschnell in eine Gefahr in Form eines Hindernisses, zumal der PKW Fahrer auch dem Irrtum unterliegen kann sich auf einer Autobahn zu befinden und damit rechnet , daß sich der LKW mit 80 km/h fortbewegt. Berücksichtigt man die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/ h auf Autobahnen, so muß auf autobahnähnlichen Strecken für LKW´s 80 km/ h gelten, zumal wir ja nicht mehr die Straßenverhältnisse aus den sechziger Jahren haben und auch die Ausrüstung der Fahrzeuge, insbesondere die Bremsen, weit fortgeschritten ist.

Da von der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/ h ( Vergl, § 3 Abs. 3 Nr. 2 c StVO ) auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen gemäß § 18 StVO eine Ausnahme gemacht wird, muß man auf die Beschilderung achten.

 

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