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​ особенности при вынужденной медленной езде?

27.03.18 13:24
Re: ​ особенности при вынужденной медленной езде?
 
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So schnell dürfen Sie laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einem Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen fahren:

Innerorts

  • Zulässige Geschwindigkeit für LKW Fahrer innerhalb geschlossener Ortschaften:
    Die Höchstgeschwindigkeit für Omnibusse ohne Anhänger und für Lastwagen, Nutzfahrzeuge und Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) zwischen 3,5 Tonnen und über 7,5 Tonnen beträgt innerorts 50 km/h. (Für Pkw-Fahrer beträgt die Richtgeschwindigkeit ebenfalls 50 km/h).
Außerorts - Bundes-, Landstraße und Autobahn
  • Zulässige Geschwindigkeit für Lkw Fahrer auf der Autobahn
    Die Höchstgeschwindigkeit für Omnibusse ohne Anhänger sowie für Transporter und Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen beträgt die 80 km/h. (Für PKW-Fahrer beträgt die Richtgeschwindigkeit 130 km/h).
  • Zulässige Geschwindigkeit für Lkw Fahrer auf einer Bundestraße oder Landstraße
    Die Höchstgeschwindigkeit für Omnibusse sowie Lastkraftwagen und Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen zGG beträgt auf einspurigen Bundes- und Landstraßen 80 km/h und für Lkw über 7,5 Tonnen 60 km/h. (Für Pkw-Fahrer beträgt die Richtgeschwindigkeit 100 km/h).
 

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