Тонировка стёкл
В ответ на:Es existieren keine Lacke oder Folien, die man legal auf eine übliche, leicht grün oder blau getönte, vordere Seitenscheibe oder Frontscheibe aufbringen kann. Jede Art von zusätzlicher Tönung dieser Scheiben ist definitiv unzulässig und führt zum Verlust der Betriebserlaubnis (Versicherungsschutz!)des Fahrzeugs. Eintragungen durch TÜV, DEKRA u.s.w. machen die Sache nicht legal.
Für Lacke gelten die selben Bestimmungen wie für Folien, nämlich die Richtlinien für Autoglas. Es gibt derzeit keine Genehmigung durch das KBA für das Lackieren von vorderen Seitenscheiben oder der Windschutzscheibe. Erlaubt ist lediglich eine -klare- Sicherheitsfolie auf -klarem- Glas. Hierbei muss dann zusätzlich eine Abnahme durch den TÜV erfolgen, die die optische einwandfreie Anbringung bestätigt.
http://www.autoglaser.de/index.asp?nav=Service&link=Fragen
А вы давайте свою инфу.
