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ввоз автор из рф

08.01.15 19:41
Re: ввоз автор из рф
 
Maryplaya коренной житель
Maryplaya
в ответ mutador1 07.01.15 20:00
В ответ на:
скиньте ссылку битте где говорится о том, что это уклонение от уплаты налогов.

(§3 KraftStG)
Von der Steuer befreit ist das Halten von

13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;
Есть ещё Erlass des Finanzministeriums von Schleswig Holstein vom 23.11.2005, AZ: VI 353-S 6130-157, der die EU-Vorgaben umsetzt:
Wird das im Ausland zugelassene Fahrzeug durch einen Inländer benutzt, ist es grundsätzlich und ab dem 1. Tag steuerpflichtig. Ausnahmen von dieser Steuerpflicht bestehen nur für die Fälle, wenn
die Benutzung ausschießlich im Interesse des ausländischen Fahrzeughalters erfolgt (z. B. Werkstattfahrt),
sich der ausländische Fahrzeughalter im Fahrzeug befindet
das Fahrzeug in einem Staat der EU zugelassen ist und nur vorübergehend im Inland benutzt wird.
Ну сто раз же обсуждали это и ссылки на законы приводили. И случай обсуждали, где какая-то тётка на люксус-лимузине своего швейцарского бойфренда по Германии колесила, её цолль остановил - так ей цолльшульд в десятки тысяч евро впаяли, забыли что ли?
 

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