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caravelle коренной житель
в ответ Katerina2012 27.08.12 18:09
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In §3 KraftStG.(Ausanahmen der Besteuerung)kann folgendes nachgelesen werden.
Zitat:
Von der Steuer befreit ist das Halten von
ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Ende Zitat! ( Siehe Gutenberg )
Ferner schreibt die VO vor, das bei vorübergehender Verlegung des Fahrzeugstandortes ( z.B. Studium in München) von mehr als 3 Monate dem Straßenverkehrsamt Mitteilung gemacht werden muß. Bei entgültiger Verlegung muß das Fahrzeug entsprechend umgemeldet werden.
In §3 KraftStG.(Ausanahmen der Besteuerung)kann folgendes nachgelesen werden.
Zitat:
Von der Steuer befreit ist das Halten von
ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Ende Zitat! ( Siehe Gutenberg )
Ferner schreibt die VO vor, das bei vorübergehender Verlegung des Fahrzeugstandortes ( z.B. Studium in München) von mehr als 3 Monate dem Straßenverkehrsamt Mitteilung gemacht werden muß. Bei entgültiger Verlegung muß das Fahrzeug entsprechend umgemeldet werden.
может вам это поможет.
называется уклонение от налогов
