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Autounfall помогите!!!
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в ответ Starla@ 13.04.12 11:40
Erleiden Sie in Deutschland einen Verkehrsunfall, den ein Ausländer mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug verschuldet hat, müssen Sie nicht unbedingt mit der ausländischen Versicherung korrespondieren. Internationale Abkommen haben für diesen Fall die Möglichkeit geschaffen, dass Sie hier auch in Deutschland einen Ansprechpartner haben.
Beachten Sie nach dem Unfall zunächst wieder die Regeln für das Verhalten am Unfallort, allerdings mit der Abweichung, dass Sie jedenfalls darauf bestehen sollten, dass Ihnen der Unfallgegner die grüne Versicherungskarte aushändigt. Nur wenn Sie im Besitz des Originals sind, können Sie einen Unfall mit einem Ausländer genauso komfortabel abwickeln, wie einen solchen mit einem Deutschen.
Verlassen Sie sich bei der Unfallaufnahme nicht auf die Polizei! Es ist zwar hart, dies so deutlich sagen zu müssen, aber die Polizei hat so viel zu tun, dass sie speziell kleinere Unfällen wegen Arbeitsüberlastung nicht mehr im einzelnen aufnehmen kann. Das, was die Polizei notiert, auch wenn sie am Unfallort erscheint, reicht in der Regel nicht einmal aus, um die Betroffenen genau zu identifizieren, wenn anschließend niemand verwarnt wurde.
Die vor Ort erschienen Polizisten lassen sich zwar in aller Regel die grüne Versicherungskarte zeigen, geben sie aber dann dem ausländischen Verkehrsteilnehmer häufig zurück. Bestehen Sie an dieser Stelle unbedingt auf Herausgabe der grünen Versicherungskarte an Sie. Ohne diese Karte wird ein deutscher Versicherer den Schaden nur nach äußerst langwieriger Rücksprache mit dem Ausland regulieren können.
Wenn Sie alle Daten zusammen haben, melden Sie Ihren Schaden bei
Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Glockengießer Wall 1
20095 Hamburg
an. Dieses Büro sucht dann einen deutschen Versicherer für Sie heraus, der in Stellvertretung der ausländischen Versicherung für Sie den Schaden reguliert (und anschließend das verauslagte Geld beim ausländischen Versicherer wieder zurückfordert). Die Regulierung durch diese deutsche Versicherung funktioniert aber nur dann einwandfrei, wenn
Sie die grüne Versicherungskarte des Unfallgegners im Original vorlegen können
Der Unfall entweder ordnungsgemäß polizeilich aufgenommen wurde oder Sie eine schriftliche Aussage eines Unfallzeugen haben, aus dem sich der Unfallhergang einwandfrei ergibt. Nur dann ist der deutsche Versicherer berechtigt, auch ohne große Rücksprache mit dem ausländischen Versicherer den Schaden auszuzahlen und nur dann tut sich der deutsche Versicherer mit seinen Regressansprüchen auch leicht. In allen anderen Fällen kann der ausländische Versicherer nämlich den Regress verweigern mit der Folge, dass auch deutsche Versicherer mit der Zahlung sehr vorsichtig sind und nur nach monatelangen Rückversicherungen im Ausland überhaupt Zahlungen leisten.
Generell empfiehlt es sich, bei Unfällen mit Auslandsberührung die Schadenregulierung über einen Rechtsanwalt abzuwickeln, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Dies beschleunigt die Schadenabwicklung erheblich.
Beachten Sie nach dem Unfall zunächst wieder die Regeln für das Verhalten am Unfallort, allerdings mit der Abweichung, dass Sie jedenfalls darauf bestehen sollten, dass Ihnen der Unfallgegner die grüne Versicherungskarte aushändigt. Nur wenn Sie im Besitz des Originals sind, können Sie einen Unfall mit einem Ausländer genauso komfortabel abwickeln, wie einen solchen mit einem Deutschen.
Verlassen Sie sich bei der Unfallaufnahme nicht auf die Polizei! Es ist zwar hart, dies so deutlich sagen zu müssen, aber die Polizei hat so viel zu tun, dass sie speziell kleinere Unfällen wegen Arbeitsüberlastung nicht mehr im einzelnen aufnehmen kann. Das, was die Polizei notiert, auch wenn sie am Unfallort erscheint, reicht in der Regel nicht einmal aus, um die Betroffenen genau zu identifizieren, wenn anschließend niemand verwarnt wurde.
Die vor Ort erschienen Polizisten lassen sich zwar in aller Regel die grüne Versicherungskarte zeigen, geben sie aber dann dem ausländischen Verkehrsteilnehmer häufig zurück. Bestehen Sie an dieser Stelle unbedingt auf Herausgabe der grünen Versicherungskarte an Sie. Ohne diese Karte wird ein deutscher Versicherer den Schaden nur nach äußerst langwieriger Rücksprache mit dem Ausland regulieren können.
Wenn Sie alle Daten zusammen haben, melden Sie Ihren Schaden bei
Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Glockengießer Wall 1
20095 Hamburg
an. Dieses Büro sucht dann einen deutschen Versicherer für Sie heraus, der in Stellvertretung der ausländischen Versicherung für Sie den Schaden reguliert (und anschließend das verauslagte Geld beim ausländischen Versicherer wieder zurückfordert). Die Regulierung durch diese deutsche Versicherung funktioniert aber nur dann einwandfrei, wenn
Sie die grüne Versicherungskarte des Unfallgegners im Original vorlegen können
Der Unfall entweder ordnungsgemäß polizeilich aufgenommen wurde oder Sie eine schriftliche Aussage eines Unfallzeugen haben, aus dem sich der Unfallhergang einwandfrei ergibt. Nur dann ist der deutsche Versicherer berechtigt, auch ohne große Rücksprache mit dem ausländischen Versicherer den Schaden auszuzahlen und nur dann tut sich der deutsche Versicherer mit seinen Regressansprüchen auch leicht. In allen anderen Fällen kann der ausländische Versicherer nämlich den Regress verweigern mit der Folge, dass auch deutsche Versicherer mit der Zahlung sehr vorsichtig sind und nur nach monatelangen Rückversicherungen im Ausland überhaupt Zahlungen leisten.
Generell empfiehlt es sich, bei Unfällen mit Auslandsberührung die Schadenregulierung über einen Rechtsanwalt abzuwickeln, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Dies beschleunigt die Schadenabwicklung erheblich.