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Как сделать права если я сижу круглые сутки с детьми?
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в ответ универзум 05.04.12 17:45, Последний раз изменено 05.04.12 19:32 (универзум)
http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitslosengeld/hartz-iv_aid_131929.html
Hartz-IV-Empfänger dürfen ein bis zu 7500 Euro teures Auto fahren, ohne dass der Wagen als Vermögen auf ihr Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Der 14. Senat des Bundessozialgerichts urteilte, dass erst über diese Pauschale hinaus, der Pkw als unangemessen gilt und bei der Berechnung des Arbeitslosengelds II berücksichtigt werden muss. Die Bundesagentur für Arbeit hatte bislang die Grenze bei 5000 Euro gezogen (Az. B 14/7b AS 66/06 R).
Geklagt hatte ein 49-jähriger Reservesoldat der Bundeswehr aus Speyer, der im Frühjahr 2005 zwischen zwei Auslandseinsätzen für anderthalb Monate Arbeitslosengeld II beantragt hatte. Die zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Deutsche Weinstraße lehnte das ab und verwies dabei unter anderem auf den damals vier Jahre alten Seat Leon des Klägers. Das Auto habe einen Wert von 9600 Euro und sei damit unangemessen. Der Mann könne stattdessen auch Bus und Bahn benutzen.
Geringerer Lebensstandard bei Hartz IV
Anders als die Vorinstanzen gaben Deutschlands oberste Sozialrichter der Klage des Hauptfeldwebels statt. Sie orientierten sich bei der Berechnung des Wertes an der Kraftfahrzeughilfeverordnung, die einen Wert von 9500 Euro für die Autos behinderter Arbeitnehmer festsetzt. Das könne man auf die Grundsicherung nach dem Hartz-IV-Gesetz übertragen. Allerdings sei dieser Betrag etwas abzusenken, weil der Lebensstandard von Arbeitslosengeld-II-Empfängern nach dem Willen des Gesetzgebers nur dem der unteren 20 Prozent der Gesellschaft entsprechen soll....
Hartz IV: Auto darf 7500 Euro wert sein - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitslosengeld/hartz-iv_aid_131929.html
Hartz-IV-Empfänger dürfen ein bis zu 7500 Euro teures Auto fahren, ohne dass der Wagen als Vermögen auf ihr Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Der 14. Senat des Bundessozialgerichts urteilte, dass erst über diese Pauschale hinaus, der Pkw als unangemessen gilt und bei der Berechnung des Arbeitslosengelds II berücksichtigt werden muss. Die Bundesagentur für Arbeit hatte bislang die Grenze bei 5000 Euro gezogen (Az. B 14/7b AS 66/06 R).
Geklagt hatte ein 49-jähriger Reservesoldat der Bundeswehr aus Speyer, der im Frühjahr 2005 zwischen zwei Auslandseinsätzen für anderthalb Monate Arbeitslosengeld II beantragt hatte. Die zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Deutsche Weinstraße lehnte das ab und verwies dabei unter anderem auf den damals vier Jahre alten Seat Leon des Klägers. Das Auto habe einen Wert von 9600 Euro und sei damit unangemessen. Der Mann könne stattdessen auch Bus und Bahn benutzen.
Geringerer Lebensstandard bei Hartz IV
Anders als die Vorinstanzen gaben Deutschlands oberste Sozialrichter der Klage des Hauptfeldwebels statt. Sie orientierten sich bei der Berechnung des Wertes an der Kraftfahrzeughilfeverordnung, die einen Wert von 9500 Euro für die Autos behinderter Arbeitnehmer festsetzt. Das könne man auf die Grundsicherung nach dem Hartz-IV-Gesetz übertragen. Allerdings sei dieser Betrag etwas abzusenken, weil der Lebensstandard von Arbeitslosengeld-II-Empfängern nach dem Willen des Gesetzgebers nur dem der unteren 20 Prozent der Gesellschaft entsprechen soll....
Hartz IV: Auto darf 7500 Euro wert sein - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitslosengeld/hartz-iv_aid_131929.html
