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Авария! Прошу объяснить.
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in Antwort fokusnik11 08.03.12 23:18, Zuletzt geändert 08.03.12 23:36 (weiser Fuchs)
на тебе твой "пунктик" и не дури больше голову:
§16 Abs.2 Satz 2 STVO:
Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_16.php
§16 Abs.2 Satz 2 STVO:
Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_16.php
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