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Хамство на дороге
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в ответ =MxL= 25.02.12 00:54
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3. Verhindern des Überholens
Ob das Verhindern des Überholens - insbesondere durch den notorischen Linksfahrer - eine Nötigung darstellt, ist bisher noch nicht eindeutig geklärt.
Dies ist bei der schikanösen Behinderung, dem absichtlichen Langsamfahren mit plötzlichem Ausscheren, dem beharrlichen Linksfahern trotz freier Bahn und bei der (konkreten) Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer angenommen worden.
3. Verhindern des Überholens
Ob das Verhindern des Überholens - insbesondere durch den notorischen Linksfahrer - eine Nötigung darstellt, ist bisher noch nicht eindeutig geklärt.
Dies ist bei der schikanösen Behinderung, dem absichtlichen Langsamfahren mit plötzlichem Ausscheren, dem beharrlichen Linksfahern trotz freier Bahn und bei der (konkreten) Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer angenommen worden.
От туда же.
