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в ответ gendy 13.03.11 20:21
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3. Sonderregelungen für Studenten und Schüler
Allein der Besuch einer Universität oder Schule hat keine Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Fahrerlaubnisse, die Studenten und Schüler während ihres Studienaufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Heimatstaat erwerben, sind hier also gültig. Studenten und Schüler aus anderen Mitgliedstaaten können aber auch in der Bundesrepublik Deutschland eine Fahrerlaubnis erwerben, sofern sie sich hier mindestens sechs Monate aufhalten.
Dasselbe gilt umgekehrt für Personen mit ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, wenn Sie für mindestens sechs Monate in einem anderen Mitgliedstaat eine Universität oder Schule besuchen.
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Sie besitzen einen ausländischen Führerschein, der nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (ERW) erteilt wurde und Sie nehmen Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat sind, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt diese ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch sechs Monate. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt.
3. Sonderregelungen für Studenten und Schüler
Allein der Besuch einer Universität oder Schule hat keine Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Fahrerlaubnisse, die Studenten und Schüler während ihres Studienaufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Heimatstaat erwerben, sind hier also gültig. Studenten und Schüler aus anderen Mitgliedstaaten können aber auch in der Bundesrepublik Deutschland eine Fahrerlaubnis erwerben, sofern sie sich hier mindestens sechs Monate aufhalten.
Dasselbe gilt umgekehrt für Personen mit ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, wenn Sie für mindestens sechs Monate in einem anderen Mitgliedstaat eine Universität oder Schule besuchen.
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Sie besitzen einen ausländischen Führerschein, der nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (ERW) erteilt wurde und Sie nehmen Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat sind, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt diese ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch sechs Monate. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt.
Пот твоей же ссылке получается, что у студентов (иностранцы, которые приехали только на учебу) нет ordentliches Wohnsitzes в Германии, и выделенная тобой строчка на них не распостраняется.
