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страховка, стаж второго водителя........
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in Antwort Afanasiy 12.03.11 08:40
Но это не закон, а устоявшаяся практика.
Каждая страховка может предлагать лучшие/худшие условия.
Вот например условия Хук24 (всплывающее окошко, ссылку дать не получается):
Каждая страховка может предлагать лучшие/худшие условия.
Вот например условия Хук24 (всплывающее окошко, ссылку дать не получается):
В ответ на:
Sie möchten Ihr Zweit- oder Drittfahrzeug bei uns versichern und haben bereits einen bestehenden Vertrag bei der HUK?
Wir stufen jeden weiteren Kfz-Vertrag ohne eigene Vorversicherungszeit ("Zweit-, Drittfahrzeug" usw.) bereits ab Beginn in die Schadenfreiheitsklasse (SF) 4 (bei Versicherung eines weiteren Pkw) bzw. in die SF 2 (bei Versicherung eines weiteren Motorrads, Campingfahrzeugs) ein, wenn folgende Voraussetzungen ZUGLEICH erfüllt sind:
- für denselben Versicherungsnehmer (VN) oder dessen Ehepartner bzw. den mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner als Privatperson besteht bei der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe (HUK24, HUK-COBURG, HUK-COBURG Allgemeine) bereits ein Vertrag für einen Pkw, der zu diesem Zeitpunkt in der Haftpflicht (KH) in die SF 4 oder besser eingestuft ist (für Krafträder und Campingfahrzeuge muss der Pkw-Vertrag mindestens in die SF 2 eingestuft sein),
- das Zweitfahrzeug ist auf den VN oder dessen Ehepartner bzw. den mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner zugelassen,
- beide Fahrzeuge werden ausschließlich von Personen gefahren, die mindestens 23 Jahre alt sind,
- der VN ist bei Versicherungsbeginn mindestens 23 Jahre alt und
- es handelt sich um keine Firmenverträge.
Ist eine der Voraussetzungen NICHT erfüllt, ist die Einstufung des weiteren Vertrags für Pkw höchstens in die Klasse SF 1/2 und für Motorräder und Campingfahrzeuge nur in die SF 0 möglich.
Übrigens: Wenn Sie bei einer Angebotsberechnung über unsere Internetseite den Punkt "Zweitwagen" bzw. "Zweitfahrzeug" auswählen, wird die für Sie mögliche Einstufung Ihres weiteren Fahrzeugs direkt online ermittelt.
Sie möchten Ihr Zweit- oder Drittfahrzeug bei uns versichern und haben bereits einen bestehenden Vertrag bei der HUK?
Wir stufen jeden weiteren Kfz-Vertrag ohne eigene Vorversicherungszeit ("Zweit-, Drittfahrzeug" usw.) bereits ab Beginn in die Schadenfreiheitsklasse (SF) 4 (bei Versicherung eines weiteren Pkw) bzw. in die SF 2 (bei Versicherung eines weiteren Motorrads, Campingfahrzeugs) ein, wenn folgende Voraussetzungen ZUGLEICH erfüllt sind:
- für denselben Versicherungsnehmer (VN) oder dessen Ehepartner bzw. den mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner als Privatperson besteht bei der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe (HUK24, HUK-COBURG, HUK-COBURG Allgemeine) bereits ein Vertrag für einen Pkw, der zu diesem Zeitpunkt in der Haftpflicht (KH) in die SF 4 oder besser eingestuft ist (für Krafträder und Campingfahrzeuge muss der Pkw-Vertrag mindestens in die SF 2 eingestuft sein),
- das Zweitfahrzeug ist auf den VN oder dessen Ehepartner bzw. den mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner zugelassen,
- beide Fahrzeuge werden ausschließlich von Personen gefahren, die mindestens 23 Jahre alt sind,
- der VN ist bei Versicherungsbeginn mindestens 23 Jahre alt und
- es handelt sich um keine Firmenverträge.
Ist eine der Voraussetzungen NICHT erfüllt, ist die Einstufung des weiteren Vertrags für Pkw höchstens in die Klasse SF 1/2 und für Motorräder und Campingfahrzeuge nur in die SF 0 möglich.
Übrigens: Wenn Sie bei einer Angebotsberechnung über unsere Internetseite den Punkt "Zweitwagen" bzw. "Zweitfahrzeug" auswählen, wird die für Sie mögliche Einstufung Ihres weiteren Fahrzeugs direkt online ermittelt.
