Deutsch

Долгая дорога к немецким правам:(((((

12.01.11 14:52
Re: Долгая дорога к немецким правам:(((((
 
LordDragon знакомое лицо
LordDragon
в ответ Розовая_Кошка 12.01.11 14:43, Последний раз изменено 12.01.11 14:57 (LordDragon)
В ответ на:
Ohne dass dies in § 6 StVO explizit ausgesprochen ist, muss auch beim Vorbeifahren an einem haltenden Fahrzeug auf einen genügenden seitlichen Abstand geachtet werden.
Einen Regelabstand von 1 m wird man hierbei nicht unbedingt fordern müssen. Jedoch muss soviel Platz gelassen werden, dass sich an einem haltenden Fzg wartende Fußgänger gefahrlos über die Verkehrslage orientieren können. Gelegentlich wird zur Diskussion gestellt, einen Abstand von 0,50 m reichen zu lassen (vgl. hierzu Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2005, Rdnr. 11 zu § 6 StVO m. w. N.).
Ist eine Straße sehr schmal, dann darf u. U. auch mit weniger als 50 cm Abstand an leeren parkenden Fahrzeugen vorbeigefahren werden (35 cm sind aber zu wenig, wenn sich in einem Fahrzeug eine Person befindet, weil dann mit einem Türöffnen gerechnet werden muss, vgl. BGH DAR 1981, 148).

 

Перейти на