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Долгая дорога к немецким правам:(((((
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in Antwort прошлогоднийснег 12.01.11 14:39
А это
Straßenverkehrs-Ordnung I. Allgemeine Verkehrsregeln (§§ 1 - 35)
§ 4
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++++++Abstand++++++
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(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Straßenverkehrs-Ordnung I. Allgemeine Verkehrsregeln (§§ 1 - 35)
§ 4
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++++++Abstand++++++
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(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.