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Долгая дорога к немецким правам:(((((

12.01.11 14:44
Re: Долгая дорога к немецким правам:(((((
 
Altwad патриот
Altwad
А это
Straßenverkehrs-Ordnung I. Allgemeine Verkehrsregeln (§§ 1 - 35)
§ 4
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++++++Abstand++++++
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(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

 

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