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in Antwort SHVG 08.12.10 19:38
Вот, смотри, нашла вроде:
Winterreifen-Aufschlag bei Mietwagen unzulässig
Ein von einem professionellen Autoverleih zur Verfügung gestelltes Fahrzeug muss stets mit einer an die Jahreszeit angepassten Bereifung ausgestattet sein. Ein Aufschlag für Winterreifen ist nach einem Urteil des Amtsgerichts Landau unzulässig.
Der Kunde kann davon ausgehen, dass ihm mit dem gemieteten Wagen keine zusätzlichen Kosten für Winterreifen entstehen und muss diese ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht bezahlen. Das berichtete die Deutschen Anwaltshotline unter Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Landau (Az.: 3 C 311/07).
In dem Streitfall forderte eine niederbayerische Autovermietung nach der Rückgabe eines Pkw zusätzliche 121,80 Euro für die Ausrüstungen des ausgeliehenen Wagens mit Winterreifen. Der Kundin war eine gesonderte Umrüstung nicht angeboten worden und ihr war die Zusatzleistung bei Vertragsabschluss auch nicht aufgefallen. In dem Formular der Verleihfirma tauchte dafür unter einer Ziffer 55 “Div” lediglich der Eintrag “WR” auf.
Nach Auffassung des Gerichts kann ein Kunde bei der Pkw-Anmietung im Januar im östlichen Niederbayern darauf vertrauen, dass das Fahrzeug mit einer “ordnungsgemäßen, verkehrssicheren und der Jahreszeit angepassten Bereifung” ausgestattet ist. Entsprechend müssen die Kosten für eventuell montierte Winterreifen bereits im Grundmietpreis enthalten sein und dürfen nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Вот здесь тоже про это: www.konsumo.de/news/1110-Mietwagen%3A-kein-zus%C3%A4tzlicher-Aufschlag-f%...
Winterreifen-Aufschlag bei Mietwagen unzulässig
Ein von einem professionellen Autoverleih zur Verfügung gestelltes Fahrzeug muss stets mit einer an die Jahreszeit angepassten Bereifung ausgestattet sein. Ein Aufschlag für Winterreifen ist nach einem Urteil des Amtsgerichts Landau unzulässig.
Der Kunde kann davon ausgehen, dass ihm mit dem gemieteten Wagen keine zusätzlichen Kosten für Winterreifen entstehen und muss diese ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht bezahlen. Das berichtete die Deutschen Anwaltshotline unter Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Landau (Az.: 3 C 311/07).
In dem Streitfall forderte eine niederbayerische Autovermietung nach der Rückgabe eines Pkw zusätzliche 121,80 Euro für die Ausrüstungen des ausgeliehenen Wagens mit Winterreifen. Der Kundin war eine gesonderte Umrüstung nicht angeboten worden und ihr war die Zusatzleistung bei Vertragsabschluss auch nicht aufgefallen. In dem Formular der Verleihfirma tauchte dafür unter einer Ziffer 55 “Div” lediglich der Eintrag “WR” auf.
Nach Auffassung des Gerichts kann ein Kunde bei der Pkw-Anmietung im Januar im östlichen Niederbayern darauf vertrauen, dass das Fahrzeug mit einer “ordnungsgemäßen, verkehrssicheren und der Jahreszeit angepassten Bereifung” ausgestattet ist. Entsprechend müssen die Kosten für eventuell montierte Winterreifen bereits im Grundmietpreis enthalten sein und dürfen nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
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