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Авто с украинской регистрацией в Евросоюзе

02.11.10 19:45
Re: Авто с украинской регистрацией в Евросоюзе
 
Karmann завсегдатай
в ответ dim_ka81 02.11.10 17:29
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/strverkehr/kfzzul/103061/import.html
Там же в самом низу:
Bei einem aus dem Nicht-EU-Ausland eingeführten Fahrzeug ist zusätzlich Folgendes zu beachten:
Vor Beantragung der Zulassung ist grundsätzlich eine Begutachtung gem. § 21 StVZO durch einen amtl. anerkannten Sachverständigen erforderlich (Untersuchungsbericht und Prüfbescheinigung im Original)
Die Begutachtung nach § 21 StVZO ist nur dann nicht erforderlich, wenn die EWG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorgelegt werden kann. In Einzelfällen ist zudem die Vorlage eines Datenblattes einer technischen Prüfstelle oder des Herstellers erforderlich, z.B. beim Fehlen des nationalen, deutschen Emissionswertes (Angabe unter Zi. 47 des COC). Hierbei ist die Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde oder eines deutschen anerkannten Sachverständigen erforderlich.
Des Weiteren wird bei Fahrzeugen aus einem Nicht-EU-Land ein Verzollungsnachweis benötigt.

Wichtiger Hinweis:
Die Zulassungsstelle behält sich in bestimmten Ausnahmefällen vor, weitere Unterlagen oder Übersetzungen von ausländischen Dokumenten zu verlangen.
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