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Unfall подскажите что делать

27.06.10 23:19
Re: Unfall подскажите что делать
 
BLUE CURACAO знакомое лицо
BLUE CURACAO
in Antwort BLUE CURACAO 27.06.10 23:11, Zuletzt geändert 27.06.10 23:35 (BLUE CURACAO)
Reißverschlussverfahren
Orientierungssatz
Haftung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten im Reißverschlussverfahren
1. Beim Wegfall eines Fahrstreifens ist nach § 7 Abs. 4 StVO den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können ("Reißverschlussverfahren"). Darüber hinaus enthält § 7 Abs. 4 StVO auch eine Vorrangregelung, wonach der Reißverschluss auf dem durchgehenden Fahrstreifen beginnt.
2. Der Verkehrsteilnehmer, der im Reißverschlussverfahren die Fahrspur wechselt, unterliegt den äußersten Sorgfaltspflichten nach § 7 Abs. 5 StVO; er muss den Fahrstreifenwechsel rechtzeitig mittels Fahrtrichtungsanzeiger anzeigen, zurückschauen und allmählich hinüberfahren.
3. Bei einer Kollision des Fahrstreifenwechslers mit einem Fahrzeug des durchgehenden Verkehrs spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Fahrstreifenwechslers.
4. Wegen der im Reißverschlussverfahren auch dem spurhaltenden Verkehrsteilnehmer obliegenden Sorgfaltspflichten trifft diesen beim Zusammenstoß mit einem Spurwechsler grundsätzlich eine Mithaftung, deren Quote sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet. Vermindert der an sich bevorrechtigte Fahrer nicht rechtzeitig seine Geschwindigkeit und verzichtet auf seinen Vorrang, obwohl er erkannt hat, dass sein Vorrang nicht beachtet wird, kommt eine Mithaftung zu einer Quote von 50% in Betracht.
5. Der Fahrer eines Straßenreinigungsfahrzeugs unterfällt bezüglich der Haftung aus einem Verkehrsunfall bei einer Einsatzfahrt dem Haftungsprivileg nach Art. 34 GG, § 839 BGB.
Verfahrenslauf / Quelle
Gericht:LG Berlin 24. Zivilkammer
Entscheidungsdatum:07.05.2003
Aktenzeichen:24 O 34/03
Dokumenttyp:Urteil
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PS
§ 7 (5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
 

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