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Autogas & Tiefgaragen

17.02.10 21:00
Autogas & Tiefgaragen
 
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In Tief- und Sammelgaragen findet man vereinzelt immer noch ein „Einstellverbot für Gasfahrzeuge“. Dieses wurde in der so genannten „Garagenverordnung“ der Bundesländer (GAV = Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen) bereits aufgehoben.
Lediglich in Bremen und im Saarland gilt das Einstellverbot formell noch. Laut dem saarländischen Umwelt-Ministerium sollen aber in Kürze nur noch Anforderungen an eine ausreichende Be- und Entlüftung gelten. Auch der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr in Bremen hat darauf hingewiesen, dass in baurechtlicher Hinsicht keine Bedenken bestehen, wenn Gas betriebene Fahrzeuge abweichend von den Forderungen der derzeitigen Bremischen Garagenverordnung (BremGaVO) in Garagen abgestellt werden. Die BremGaVO soll jedoch ebenfalls bald novelliert werden.
Unabhängig davon kann ein Garagenbesitzer bzw. -betreiber aber von seinem Hausrecht Gebrauch machen und selbst entscheiden, welchen Fahrzeugen er Einfahrt gewährt. In Streitfällen sollte man auf die Neufassung der Garagenverordnung hinweisen, die noch nicht überall bekannt ist.
http://www.autogaszentrum-pforzheim.de/autogasfahrzeugeingaragen.html
Если бы вместо миллиардов на вооружённые силы, нашлись бы миллионы на образование и здравоохранение, то для терроризма не было бы места.
 

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