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Вопрос по "протоколу из краснодара"
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в ответ horsepower 29.12.09 20:45
Вот тут интересное судебное решениеhttp://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2110.php
Суть примерно та же, что и у брата автора топика. Только там заправка фигурирует.
Для себя я вот что выделил:
Суть примерно та же, что и у брата автора топика. Только там заправка фигурирует.
Для себя я вот что выделил:
В ответ на:
Andererseits dürfen die Ausschilderungserfordernisse nicht überspannt werden. Verkehrsschilder sollen nur dort angebracht werden, wo das nach den Umständen geboten ist; eine Häufung von Verkehrsschildern ist möglichst zu vermeiden (Vwv-StVO zu ╖╖ 39 bis 43 III Nr. 12, 14). Schon diese im Interesse der Verkehrssicherheit liegende Beschränkung der Verkehrsbeschilderung auf das erforderliche Maß wie auch die vorstehend umrissene Begrenzung der Amtspflicht der Beklagten verbieten es, von ihr zu verlangen, an jeder Stelle, an der von einer angrenzenden Fläche her in die Fahrbahn eingefahren werden kann, ein Einbahnstraßenschild anzubringen (zutreffend OLG Köln DAR 1955, 256, 257).
Andererseits dürfen die Ausschilderungserfordernisse nicht überspannt werden. Verkehrsschilder sollen nur dort angebracht werden, wo das nach den Umständen geboten ist; eine Häufung von Verkehrsschildern ist möglichst zu vermeiden (Vwv-StVO zu ╖╖ 39 bis 43 III Nr. 12, 14). Schon diese im Interesse der Verkehrssicherheit liegende Beschränkung der Verkehrsbeschilderung auf das erforderliche Maß wie auch die vorstehend umrissene Begrenzung der Amtspflicht der Beklagten verbieten es, von ihr zu verlangen, an jeder Stelle, an der von einer angrenzenden Fläche her in die Fahrbahn eingefahren werden kann, ein Einbahnstraßenschild anzubringen (zutreffend OLG Köln DAR 1955, 256, 257).