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Стоимость ремонта и остаточная стоимость машины

24.11.09 23:09
Re: Стоимость ремонта и остаточная стоимость машины
 
  An@konda ***
in Antwort vlad909 24.11.09 19:19
В ответ на:
Например, в рез-те аварии машина сильно повреждена.
Скажем, стоимость ремонта 7000 евро.
В то же время, остаточная стоимость машины ( до аварии ) - 5000.
Страховая компания виновного в аварии обязана выплатить 5000 евро.
Вопрос: становится ли машина после такой выплаты собственностью страховой компании, или остаётся в собственности владельца?

не совсем верно)) страховка вылачивает рыночную стоимость за вычетом остаточной стоимости)
а остаточная стоимость зависит от гутахтера а от неё уже и действия страховки)))
у меня было так, что остаточную стоимость гутахтер оценил в 100┬ , и страховка выплатила рыночную за вычетом остаточной, и больше машиной не интересовались вообще))
ниже подробнее)))
В ответ на:
Unter bestimmten Umständen haben Sie statt der Reparaturkosten nur Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswerts (ggf. abzüglich des Restwerts)
Variante 1: (RK + WM) > (WW + 30 %)
Dies ist der klassische wirtschaftliche Totalschadensfall. In diesem Fall erhalten Sie nur den Wiederbeschaffungsaufwand (WA) ersetzt, dieser berechnet sich so: (WA) = (WW) − (RW). Sie bekommen keine Reparaturkosten erstattet, auch dann nicht, wenn Sie nur unterhalb der Grenze "WW + 30 %" reparieren lassen. Nutzen Sie das Fahrzeug weiter, ist nicht der Ihnen ggf. von der Versicherung angebotene höhere RW anzusetzen, sondern der niedrigere RW, den Ihr Sachverständiger auf dem regionalen Markt ermittelt hat.
Bei der Bestimmung des Restwertes haben Sie die Wahl:
Entweder:
Sie lassen den Restwert von Ihrem Sachverständigen schätzen. Dann ist es egal, ob Sie das Fahrzeug wirklich verkaufen - denn bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswerts ist in der Regel der geschätzte Restwert maßgebend. Aber aufgepasst: Wenn Sie das Fahrzeug dann zu einem höheren als dem geschätzten Preis verkaufen, sollten Sie - um unnötige Diskussionen zu vermeiden - dies nicht die Versicherung wissen lassen!
Oder:
Sie müssen einen Sachverständigen nicht unbedingt einschalten, wenn Sie das Fahrzeug wirklich verkaufen wollen (also nicht fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnen möchten). Dann sollten Sie die Angebote von nicht mehr als 3 Altauto-Aufkäufern einholen und das Fahrzeug zum besten Preis verkaufen. Sie brauchen keine Marktforschung zu betreiben, auch wenn die Versicherungen dies gerne verlangen. Wenn Sie "auf Nummer Sicher gehen" wollen, bieten Sie der Versicherung das Fahrzeug vorher zum Ankauf an und setzen Sie eine Frist von 3 Werktagen. Wenn die Versicherung kein höheres Angebot innerhalb dieser Frist unterbreitet, können Sie das Fahrzeug abgeben und den erzielten Verkaufspreis bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswertes zu Grunde legen. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie das defekte Fahrzeug für ein Ersatzfahrzeug in Zahlung geben!

www.unfall-und-was-nun.de/schadensersatz-kraftfahrzeug/wiederbeschaffungs...
 

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