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ИДИОТЕНТЕСТ

23.10.09 13:43
Re: ИДИОТЕНТЕСТ
 
gendy Dinosaur
gendy
in Antwort de4822 23.10.09 13:21
на сайте АДАЦ написано совсем другое
Führerscheine, die vor dem 19.1.2009 erworben wurden


Deutschland muss Führerscheine aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ohne jede Formalität anerkennen, auch wenn früher eine deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden ist. Die Anerkennung des Führerscheins darf nur in Ausnahmefällen abgelehnt werden. Eine solche Ausnahme liegt vor, wenn die EU-Fahrerlaubnis während einer in Deutschland laufenden Sperrzeit erworben wurde. In einem solchen Fall berechtigt die ausländische Fahrerlaubnis nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland.
Ein Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis führt ebenfalls zur Nichtanerkennung des ausländischen Führerscheins in Deutschland, wenn sich aus dem Führerschein selbst oder aus unbestreitbaren Informationen des Ausstellerstaates ergibt, dass kein ordentlicher Wohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins im Ausstellerstaat bestand. Dennoch besteht nach Ansicht einiger Verwaltungsgerichte bei Scheinwohnsitzen die Möglichkeit der Aberkennung der ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland.
Ein Führerschein aus einem anderen Mitgliedstaat der EU wird ferner in den Fällen nicht anerkannt, in denen sich der Täter in einen anderen Mitgliedstaat zum Führerscheinerwerb begeben hat, um den verwaltungs- oder strafrechtlichen Folgen seines Fehlverhaltens in Deutschland zu entgehen. Allein entscheidend ist, dass die Gründe für die Maßnahme der Fahrerlaubnisentziehung zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis bereits vorlagen. Es spielt hierbei keine Rolle, dass der verwaltungsrechtliche Entzug der Fahrerlaubnis erst nach dem Erteilungsdatum des ausländischen Führerscheins angeordnet wird.

Фашизм будет разбит


Человека карают только те боги, в которых он верит

 

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