русский
Germany.ruForen → Архив Досок→ Auto und Moto

Cветофор-тронулся на красный

06.10.09 02:41
Re: Cветофор-тронулся на красный
 
BLUE CURACAO постоялец
BLUE CURACAO
in Antwort belomor2 05.10.09 22:03
В ответ на:
стоял на светофоре и тронулся на красный

Это не совсем то, то тоже интересно... blog.beck.de/2009/10/04/rotlichtverstoss-fruehstarter-und-fehlende-abstra...
вот еще:
Frühstart noch bei Rot nach längerem Aufenthalt: http://www.verkehrslexikon.de/Module/RotlichtQualifiziert.php#04
∙Überfahren der Haltelinie bei Grün, dann Aufenthalt, dann weiter bei Rot
∙BGH v. 24.06.1999: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rotlicht5.php
Das Überfahren der Haltelinie bei Grün, dann Aufenthalt, dann weiter bei Rot ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß.
∙OLG Bamberg v. 24.07.2008:http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2252.php
Von der Anwendung der Bußgeldkatalog-Verordnung kann nur in solchen Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, daß die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt ist, wie dies etwa in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert oder bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art der Fall sein kann (BayObLGSt 1994, 56; 100/101; 1996, 3/4 f.). Allein der Umstand, dass der Betroffene - wie hier - als so genannter Frühstarter aufgrund einer momentanen Fehlentscheidung seine Fahrt ungeachtet der für seine Fahrtrichtung Rotlicht anzeigenden Lichtzeichenanlage fortsetzte, kann einen derartigen Ausnahmefall jedoch nicht begründen.

Gieg: Auch "Frühstarter" begehen den qualifizierten RotlichtverstoßKurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des OLG Bamberg vom 24.7.2008 - 3 Ss OWi 1774/07 (Fahrverbot wegen qualifizierten Rotlichtverstoßes für "Frühstarter")" von RiOLG Dr. Georg Gieg, original erschienen in: VRR 2008 Heft 11, 433 - 434.
Gieg stimmt der Entscheidung des OLG Bamberg (Beschl. v. 24.07.2008 - 3 Ss OWi 1774/07) zu, in welcher dieses einen PKW-Fahrer, der zur Nachtzeit durch einen Irrtum zu früh losfuhr und das Rotlicht übersah, die Verurteilung zu einer Geldbuße von 200,- EUR bestätigte. Die Mehrzahl der obergerichtlichen Entscheidungen (vgl. OLG Hamm in NZV 1997, 190 u. 466; OLG Karlsruhe, 18.06.2002 - 2 Ss 94/01, NJW 2003, 3719, 3720) stelle nicht einseitig darauf ab, ob subjektiv ein rücksichtsloses Handeln vorgelegen habe, sondern ob eine Gefährdungslage vorgelegen habe. Verteidiger sollten, so Gieg, gleichwohl in solchen Fällen den qualifizierten Rotlichtverstoß in Frage stellen, da immerhin das OLG Hamm, 24.02.2006 - 4 Ss OWi 58/06, VRR 2006, 275 auch anders entschieden habe.

Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Jens Clasen. www.anwalt24.de/clientnews?nav=nachricht&customerID=8&newsID=150472&catID...
 

Sprung zu