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Cитуация на автобане: Кто прав?
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в ответ Jet. 01.07.09 08:51
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Wenn auf einer Autobahn keine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Wer schneller fährt, weil Witterung und Verkehrslage dies erlauben, begeht keine Ordnungswidrigkeit.
Stimmt, aber nochmals:Wenn auf einer Autobahn keine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Wer schneller fährt, weil Witterung und Verkehrslage dies erlauben, begeht keine Ordnungswidrigkeit.
Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, kann bei einem Unfall eine Mitschuld bekommen
Deutschland ist eines der letzten Länder, in denen kein generelles Tempolimit auf Autobahnen vorgeschrieben ist. Seit 1978 gibt es allerdings eine Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung, in der Pkw- und Moppedfahrern empfohlen wird, auf Autobahnen nicht schneller als 130 km/h zu fahren. Welche Konsequenzen es haben kann, wenn man dieser Empfehlung nicht folgt, zeigt der folgende Fall, den das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden hat (DAR 2000, S. 218).
Wilhelm Brause wollte den Geradeauslauf seiner neuen GSX-R testen und begab sich auf die Autobahn. Nachdem er den Speckgürtel der Stadt verlassen hatte, erkannte er das ersehnte runde weiße Schild mit den schwarzen Diagonallinien, das ihm signalisierte: Zweimal runterschalten und Vollgaaaas auf der Überholspur. Die Uhr zeigte schnell auf die 160 km/h-Marke, als plötzlich und unerwartet Mütterchen Mü mit ihrem Automatik-Opel von der rechten auf die linke Spur wechselte, um ihrerseits Bullmann in seinem 30-Tonner zu überholen. Brause schaffte es in seiner Beschleunigungsarie nicht, seine Geschwindigkeit wieder aufs Normalmaß zu drosseln; es kam zum feindlichen Kontakt mit dem Blech, das Mü umgab. Der Sachverständige stellte später fest, dass Mü mit 120 km/h die Spur gewechselt hatte, ohne auf den rückwärtigen Brause zu achten.
Die Hammer Richter urteilten und ließen Brause zu 20 Prozent an dem Schaden von Mü teilhaben.
Zwar sei Mütterchen Mü in erster Linie für die unfreiwillige Kontaktaufnahme verantwortlich, weil sie den rückwärtigen Verkehr nicht genügend beobachtet hätte. Brause hingegen sei auch nicht vorzuwerfen, dass er falsch oder zu spät reagiert hätte.
Aaaaber: Wenn Brause, so der Sachverständige, statt der 160 km/h nur die Richtgeschwindigkeit gefahren wäre, hätte er die Kollision problemlos vermeiden können. Das hohe Gericht warf Brause zwar kein Verschulden vor, gleichwohl sei der Unfall für ihn nicht unvermeidbar gewesen. Die Schwarzkittel schrieben Brause ins Stammbuch, ein besonders sorgfältiger, den Vorschriften gerecht werdender Fahrer hätte die Richtgeschwindigkeit eingehalten. Auch wenn Mü das überwiegende Verschulden an dem Unfall träfe, könne es nicht dazu führen, dass sie ihren Schaden zu vollen 100 Prozent zu tragen hätte. Nur wenn Brause lediglich ein klein wenig schneller als die Empfehlung gefahren wäre, hätte man Brause vollständig aus der Haftung entlassen können. Die deutliche Geschwindigkeitsdifferenz führte dazu, dass für Brause die Gefahrensituation erheblich schwerer zu beherrschen war. Deswegen müsse er auch die 20 Prozent des Fremdschadens tragen.
Man sieht: Die anscheinend so locker-flockige Empfehlung des Verkehrsministers ist nicht ganz ohne Wirkung, wenn es einmal zur Nagelprobe kommt. Es scheint daher durchaus ratsam, künftig die Empfehlung nicht ganz aus dem Kopf zu verdrängen, wenn man unbedingt mal wieder heftig am Kabel ziehen muss. Es bleibt ein Restrisiko auch bei normgerechtem Verhalten.
Also: Fahrt vorsichtig, liebe Freunde.
PS: сознаюсь, я тоже езжу (если машина и обстановка позволяет) быстрее Richtgeschwindigkeit, так что и я не безгрешен, и ни в кого "камни" не кидаю.