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Fahrschule - теор. занятия
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в ответ Bearchen 29.06.09 22:04
В ответ на:
теоретические занятия, если я их не посещаю и они мне не нужны
теоретические занятия, если я их не посещаю и они мне не нужны
FeV ╖16
... Der Sachverständige oder Prüfer hat die Bescheinigung darauf zu überprüfen, ob die in ihr enthaltenen Angaben zum Umfang der Ausbildung mindestens dem nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Umfang entsprechen. Ergibt sich dies nicht aus der Ausbildungsbescheinigung, darf die Prüfung nicht durchgeführt werden.
FahrschAusbO
╖ 6 Abschluß der Ausbildung
(1) Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, daß die Ausbildungsziele nach ╖ 1 erreicht sind. Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen.
(2) Nach Abschluss der Ausbildung hat der Inhaber der Fahrschule oder der verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebes dem Fahrschüler Bescheinigungen über die durchgeführte theoretische und praktische Ausbildung nach den Anlagen 7.1 bis 7.3 auszustellen. Wird die Ausbildung nicht abgeschlossen, sind dem Fahrschüler die durchlaufenen Ausbildungsteile schriftlich zu bestätigen.