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В Германию с оленем на капоте
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in Antwort BasilPoupkin 05.06.09 17:39
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На повседневное использование олдтаймеров никаких ограничений не существует.
На повседневное использование олдтаймеров никаких ограничений не существует.
Ich habe mich gerade noch einmal im Netz umgeschaut und bei der Zulassungsbehörde Nürnberg (http://www.zulassung.nuernberg.de/kennzeichen/kennzeichen.html#oldtimerkennzeichen) folgendes gefunden:
Ein Oldtimerfahrzeug zeichnet sich dadurch aus, daß dieses als historisches Sammlerstück in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt wird. Am häufigsten kommen diese Kraftfahrzeuge bei sogenannten Oldtimerrallys und ähnlichen Veranstaltungen zum Einsatz. Fahrten im Alttagsverkehr oder zu gewerblichen Zwecken sind nicht erlaubt (Kfz.-Steuerhinterziehung!)
и вот еще:
Und in welchem gesetz steht, dass Alltagsverkehr nicht erlaubt ist?
Dies ist eine gute Frage.
Wie mein erster Beitrag erkennen lässt, ging auch ich bisher vom Nichtbestehen einer Einschränkung der Benutzung für als Oldtimer zugelassene Kfz aus. Einerseits habe ich bisher keine solche Einschränkung im Gesetzestext finden können (oder bin ich blind?), andererseits wird diese Ansicht auch vom TÜV Rheinland (http://www.tuv.com/de/oldtimer.html), dem ADAC (http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kfz_zulassung/kfz-kennzeichen/default.asp#atcm:8-127315) sowie mindestens einem Versicherungsratgeber (http://www.versicherungsvergleichsrechner24.de/fra/pv-kfz-oldtimer.htm) so vertreten - wobei bei Letzterem die Glaubwürdigkeit und Fachkompetenz m.E. nicht bestätigt ist. Eine Versicherung hat schließlich ein Interesse daran, dass ein Fahrzeug möglichst wenig fährt. ;)
Zunächst kam bei mir der Gedanke auf, dass sich evtl. auf der von mir angeführten Seite der Zulassungbehörde Nürnberg eine Verwechslung zwischen "H-Kennzeichen (http://www.benzinleitung.de/H-Kennzeichen.htm)" und "07-Kennzeichen (http://www.benzinleitung.de/07-Kennzeichen.htm)" eingeschlichen haben könnte. :kratz:
Zwischenzeitlich fand ich einen Hinweis darauf, dass in der 25. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22.7.1997 (im Hinweis angegebene Quelle: Verkehrsblatt Heft 16 vom 30.8.1997, Verlautbarung Nr. 155, Seite 532-539) der Verordnungsgeber seinen Willen, nämlich dass Oldtimer in der Regel keine alltäglichen Verkehrsmittel sein sollten und von gewöhnlichen Gebrauchtwagen abzugrenzen seien, in einer Begründung der Verordnung ausgedrückt haben soll.
Leider war es mir nicht möglich, die Quelle und somit die Aussage nachzuvollziehen. :o
http://www.juraforum.de/forum/archive/t-153864/alltagsfahrzeug-auf-h-kennzeichen
