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Водительские права
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in Antwort Ksenia0 20.11.03 16:31, Zuletzt geändert 26.11.03 15:06 (Arkad)
итак, читаем, обращая особое внимание на выделенный текст:
Fahrerlaubnisverordnung (Auszug)
╖ 31Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
(1)Beantragt der Inhaber einer Fahrerlaubnis, die in einem in Anlage 11 aufgeführten Staat und in einer in der Anlage 11 aufgeführten Klasse erteilt worden ist und die zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt oder dazu berechtigt hat, die Erteilung einer Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse von Kraftfahrzeugen und sind seit der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Tag der Antragstellung nicht mehr als drei Jahre verstrichen, sind folgende Vorschriften nicht anzuwenden:
1. ...
...
5. ...
(2)Beantragt der Inhaber einer Fahrerlaubnis aus eine nicht in Anlage 11 aufgeführten Staat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 die Erteilung einer Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse von Kraftfahrzeugen, sind die Vorschriften über die Ausbildung nicht anzuwenden.
(3)Der Antragsteller hat den Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis durch den nationalen Führerschein nachzuweisen. Außerdem hat er seinem Antrag auf Erteilung einer inländischen Fahrerlaubnis eine Erklärung des Inhalts beizugeben, daß seine ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist. Die Fahrerlaubnisbehörde ist berechtigt, die Richtigkeit der Erklärung zu überprüfen.
Вывод:
о том, что могут обмениваться (без аузбильдунга) только права, полученные до обоснования места жительства в Германии, не сказано ни слова. Важно только то, чтобы антраг был постовлен до истечения 3-х лет с момента обоснования места жительства.
Заявление о том что иностранное удостоверение водителя еще действительно (eine Erklärung des, daß seine ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist) надо прилагать сразу. Для это обычно дают отдельный бланк. Если сами не дадут надо потребовать.
Вы должны выиграть!
Желаю удачи.
Fahrerlaubnisverordnung (Auszug)
╖ 31Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
(1)Beantragt der Inhaber einer Fahrerlaubnis, die in einem in Anlage 11 aufgeführten Staat und in einer in der Anlage 11 aufgeführten Klasse erteilt worden ist und die zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt oder dazu berechtigt hat, die Erteilung einer Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse von Kraftfahrzeugen und sind seit der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Tag der Antragstellung nicht mehr als drei Jahre verstrichen, sind folgende Vorschriften nicht anzuwenden:
1. ...
...
5. ...
(2)Beantragt der Inhaber einer Fahrerlaubnis aus eine nicht in Anlage 11 aufgeführten Staat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 die Erteilung einer Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse von Kraftfahrzeugen, sind die Vorschriften über die Ausbildung nicht anzuwenden.
(3)Der Antragsteller hat den Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis durch den nationalen Führerschein nachzuweisen. Außerdem hat er seinem Antrag auf Erteilung einer inländischen Fahrerlaubnis eine Erklärung des Inhalts beizugeben, daß seine ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist. Die Fahrerlaubnisbehörde ist berechtigt, die Richtigkeit der Erklärung zu überprüfen.
Вывод:
о том, что могут обмениваться (без аузбильдунга) только права, полученные до обоснования места жительства в Германии, не сказано ни слова. Важно только то, чтобы антраг был постовлен до истечения 3-х лет с момента обоснования места жительства.
Заявление о том что иностранное удостоверение водителя еще действительно (eine Erklärung des, daß seine ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist) надо прилагать сразу. Для это обычно дают отдельный бланк. Если сами не дадут надо потребовать.
Вы должны выиграть!
Желаю удачи.