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EU Führerschein, Европейские права без MPU
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in Antwort tanusik 01.02.08 10:53
Поискал сейчас данную новость в интернет и не нашел. Можно линк?
По поводу темы:
Ein in Bayern lebender deutscher Staatsbürger hatte nach Ablauf einer 18-monatigen Sperre in seinem neuen Wohnsitzland in Österreich den Führerschein gemacht. Den wollte ein bayerisches Landratsamt nicht anerkennen, weil der Mann sich in Deutschland einer MPU hätte unterziehen müssen. Das aber kann die Behörde nach dem jetzt veröffentlichten Beschluss des EuGH bei einem ausländischen EU-Führerschein aber gerade nicht verlangen. (Beschl. vom 29.05.2006 - C 227/05).
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Ein in Bayern lebender deutscher Staatsbürger hatte nach Ablauf einer 18-monatigen Sperre in seinem neuen Wohnsitzland in Österreich den Führerschein gemacht. Den wollte ein bayerisches Landratsamt nicht anerkennen, weil der Mann sich in Deutschland einer MPU hätte unterziehen müssen. Das aber kann die Behörde nach dem jetzt veröffentlichten Beschluss des EuGH bei einem ausländischen EU-Führerschein aber gerade nicht verlangen. (Beschl. vom 29.05.2006 - C 227/05).
"Много умеет тот, кто много от себя ожидает." - А.Гумбольдт