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SOS!!!

06.11.01 10:28
Re: SOS!!!
 
Dresdner Veteran
Dresdner
Не могли бы Вы уточнить источник информации? Я приведу еще один - столь же мало обнадеживающий :
http://www.haak-lehnen.de/Pages/AuswahlRatgeber.html
d. Eine weitere Personengruppe sind sonstige FamilienangehЖrige des SpДtaussiedlers i.S.d. ╖ 8 Abs.2 BVFG. Dem Gesetzeswortlaut nach kann diese Personengruppe nur mit dem SpДtaussiedler einreisen und verteilt werden; die Praxis lДъt jedoch auch eine spДtere Einreise und Verteilung zu.
Diese Personen reisen als AuslДnder ein und bleiben nach der Einreise auch AuslДnder. Es handelt sich dabei zumeist um die Ehegatten der nach ╖ 7 Abs.2 BVFG einbezogenen AbkЖmmlinge. Manchmal reisen auf diesem Wege auch die nichtdeutschen Schwiegereltern, der nichtdeutsche Elternteil oder Stiefkinder des SpДtaussiedlers ein. Die Einbeziehung nach ╖ 8 Abs.2 BVFG entscheidet nicht darЭber, ob der AuslДnder auch dauerhaft in der Bundesrepublik bleiben darf! Das ist nur bei Ehegatten der AbkЖmmlinge und bei minderjДhrigen Kindern unproblematisch. Die Praxis der AuslДnderbehЖrden betreffs des weiteres Aufenthaltsrechts nach der Einreise ist allerdings recht unterschiedlich, zumal sich die entsprechende Erlaъlage der LДnder stДndigt Дndert.
Das Bundesverwaltungsamt kann eine Person nach ╖ 8 BVFG nur einbeziehen bzw. auf dem Aufnahmebescheid eintragen, wenn eine AuslДnderbehЖrde ihre Vorabzustimmung zur Erteilung eines Einreisesichtvermerks (Visums) erteilt. Die Entscheidung darЭber obliegt dem im Aufnahmeverfahren zu beteiligenden Bundesland. Die "Aufnahme" als sonstiger FamilienangehЖriger i.S.d. ╖ 8 Abs.2 BVFG besteht aus einer auslДnderrechtlichen Einreiseerlaubnis und einer Verteilung zusammen mit dem SpДtaussiedler (in manchen FДllen auch nach diesem) nach der Einreise. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei der Visums-erteilung sollten diese Personen mЖglichst zusammen mit dem SpДtaussiedler und nicht nach diesem einreisen. Die im Rahmen des ╖ 8 Abs.2 BVFG erforderliche auslДnderrechtliche Zustimmung wird von den LДndern inzwischen aber praktisch nur noch fЭr Ehegatten, minderjДhrige AbkЖmmlinge und Stiefkinder erteilt. In anderen FДllen muъ nachgewiesen werden, daъ die Einreise der Vermeidung einer auъergewЖhnlichen HДrte i.S.d. ╖ 22 Abs.1 S.1 AuslG dient. Das ist recht schwierig.
вообще-то я белый и пушистый
 

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