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Пришел отказ. Как опротестовать причину?
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в ответ ~Libra~ 23.10.06 21:16
Вот что удалось найти, где есть упоминание про возраст, Пуэ не из головы ведь берет, основывается на чем-то.
В ответ на:
Wichtig ist, daß diese Sprachkenntnisse auf einer familiären Vermittlung durch Eltern, Großeltern oder anderen Verwandten beruhen. Wer die deutsche Sprache ausschließlich auf fremdsprachlichem Wege erworben hat, kann demnach keinen Aufnahmebescheid erhalten. Der Idealfall besteht natürlich darin, daß der Betreffende Deutsch in der Familie so gut gelernt hat, daß er gegen Ende seiner Jugendzeit fließend die Sprache beherrschte und auch danach diese Fähigkeit nicht verloren hat. Dieser Idealfall äußert sich auch darin, daß bei dem Sprachtest ein typisch rußlanddeutscher Dialekt oder Akzent erkennbar ist.
Allerdings dürfen diese Anforderungen nicht überspannt werden. Das Vorliegen der erforderlichen Sprachkenntnisse und ihr Beruhen auf familiärer Vermittlung ist eh eine Frage des Einzelfalles. Auch dann, wenn die Sprachkenntnisse nur im wesentlichen auf familiärer Vermittlung beruhen, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor. Dies ist etwa dann gegeben, wenn vor dem 10. Lebensjahr ie deutsche Sprache so nachhaltig vermittelt worden ist, daß sie als Grundstock für weiteres Vertiefen im Schulunterricht oder bei Kontakten mit deutschsprachigen Verwandten (z. B. Großeltern).
Wichtig ist, daß diese Sprachkenntnisse auf einer familiären Vermittlung durch Eltern, Großeltern oder anderen Verwandten beruhen. Wer die deutsche Sprache ausschließlich auf fremdsprachlichem Wege erworben hat, kann demnach keinen Aufnahmebescheid erhalten. Der Idealfall besteht natürlich darin, daß der Betreffende Deutsch in der Familie so gut gelernt hat, daß er gegen Ende seiner Jugendzeit fließend die Sprache beherrschte und auch danach diese Fähigkeit nicht verloren hat. Dieser Idealfall äußert sich auch darin, daß bei dem Sprachtest ein typisch rußlanddeutscher Dialekt oder Akzent erkennbar ist.
Allerdings dürfen diese Anforderungen nicht überspannt werden. Das Vorliegen der erforderlichen Sprachkenntnisse und ihr Beruhen auf familiärer Vermittlung ist eh eine Frage des Einzelfalles. Auch dann, wenn die Sprachkenntnisse nur im wesentlichen auf familiärer Vermittlung beruhen, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor. Dies ist etwa dann gegeben, wenn vor dem 10. Lebensjahr ie deutsche Sprache so nachhaltig vermittelt worden ist, daß sie als Grundstock für weiteres Vertiefen im Schulunterricht oder bei Kontakten mit deutschsprachigen Verwandten (z. B. Großeltern).
"Кто никуда не плывет, тому нет попутного ветра"