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Aufgrund der Änderung des Gesetzes zur Änderung von Fragen der Staatsangehörigkeit (StARegG) ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Einbürgerung und Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit seit dem 01.01.2000 das Bundesverwaltungsamt Köln in allen Fällen zuständig. In denen der Antragsteller seinen dauernden Aufenthalt im Ausland hat.
Ihre Anträge liegen daher zuständigkeitshalber dem Bundesverwaltungsamt Köln vor und werden dort unter dem Aktenzeichen **** bearbeitet.
Angesichts der vermehrten Antragseingänge und der zusätzlichen Übernahme von verfahren, für die bisher die Bundesländer zuständig waren, ist momentan eine zeitnahe Bearbeitung Staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorgang nicht möglich.
Ihre Anträge liegen daher zuständigkeitshalber dem Bundesverwaltungsamt Köln vor und werden dort unter dem Aktenzeichen **** bearbeitet.
Angesichts der vermehrten Antragseingänge und der zusätzlichen Übernahme von verfahren, für die bisher die Bundesländer zuständig waren, ist momentan eine zeitnahe Bearbeitung Staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorgang nicht möglich.