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Закон о 3хлетнем проживании в одном месте
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в ответ nlpb 17.05.06 16:51
ALG II setzt sich aus zwei Hauptbestandteilen zusammen:
Pauschale Regelleistung, die für Alleinstehende bei 345 Euro (West) oder bei 331 Euro (Ost) liegt. Für (Ehe-)Paare beträgt die Regelleistung 622 Euro (West) oder 596 Euro (Ost). Kinder bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres erhalten 207 Euro (West) oder 199 Euro (Ost). Haushaltsangehörige ab dem 15. Lebensjahr erhalten in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) 276 Euro, in den neuen Bundesländern 265 Euro. Junge Arbeitslose erhalten zwischen 18 und 25 Jahren nur noch 276 Euro (ab 1. April 2006) und haben nur noch in Ausnahmefällen Anspruch auf Wohngeld.
Der bisherige Unterschied von 14 Euro zwischen Ost und West entfällt ab 1. Juli 2006.
Wohn- oder Unterkunftsgeld, das Heizkosten und Miete in "angemessener Höhe" abdeckt (Es ist allerdings nicht genau festgelegt, was "angemessen" ist).
Zusätzlich wird beim ALG II noch gewährt:
Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
Sozialgeld für Kinder (altersabhängig) oder für den Lebenspartner des Beziehers von ALG II, sofern dieser nicht erwerbsfähig ist
Zuschüsse für Schwangere und Behinderte
einmalige Zuschüsse wie für Mobiliar oder zu Klassenfahrten von schulpflichtigen Kindern
Pauschale Regelleistung, die für Alleinstehende bei 345 Euro (West) oder bei 331 Euro (Ost) liegt. Für (Ehe-)Paare beträgt die Regelleistung 622 Euro (West) oder 596 Euro (Ost). Kinder bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres erhalten 207 Euro (West) oder 199 Euro (Ost). Haushaltsangehörige ab dem 15. Lebensjahr erhalten in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) 276 Euro, in den neuen Bundesländern 265 Euro. Junge Arbeitslose erhalten zwischen 18 und 25 Jahren nur noch 276 Euro (ab 1. April 2006) und haben nur noch in Ausnahmefällen Anspruch auf Wohngeld.
Der bisherige Unterschied von 14 Euro zwischen Ost und West entfällt ab 1. Juli 2006.
Wohn- oder Unterkunftsgeld, das Heizkosten und Miete in "angemessener Höhe" abdeckt (Es ist allerdings nicht genau festgelegt, was "angemessen" ist).
Zusätzlich wird beim ALG II noch gewährt:
Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
Sozialgeld für Kinder (altersabhängig) oder für den Lebenspartner des Beziehers von ALG II, sofern dieser nicht erwerbsfähig ist
Zuschüsse für Schwangere und Behinderte
einmalige Zuschüsse wie für Mobiliar oder zu Klassenfahrten von schulpflichtigen Kindern