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in Antwort Dresdner 23.03.06 15:43
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на мой взгляд Вы могли для начала хотя бы написать Widerspruch с указанием того факта, что Ваше заявление по существу не было рассмотрено...
на мой взгляд Вы могли для начала хотя бы написать Widerspruch с указанием того факта, что Ваше заявление по существу не было рассмотрено...
Я подавал Widerspruch.... Три раза.... Но ответ чиновника касался исключительно статуса Шпетауссидлера. И ни слова о Vertriebene (Umsiedler) nach ╖ 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG.
Sehr geehrter Herr P.,
das seit dem 01. Juli 1990 geltende Aussiedleraufnahmegesetz sieht eine weitgehende Überprüfung der Voraussetzungen der ╖╖ 4, 6 BVFG in einem zwingenden Aufnahmeverfahren vor. Dieses Verfahren wird auf Antrag beim BVA in Köln durchgeführt, solange sich die Ausreisewilligen noch im Aussiedlungsgebiet befinden. Ohne Aufnahmebescheid wird kein Spätaussiedlerstatus erworben. Die deutsche Staatsangehörigkeit allein führt zu keinem Statuserwerb im Sinne des BVFG.
Ihren Antrag gebe ich zuständigkeitshalber an das BVA, Köln, ab.
Как я уже говорил, они играли с нами в "испорченный телефон". Мы им про Федота, они нам про Енота....
В ответ на:
на мой взгляд единственное, что они могут - потребовать от Vertriebenenbehörde пересмотра своей позиции...
на мой взгляд единственное, что они могут - потребовать от Vertriebenenbehörde пересмотра своей позиции...
Абсолютно верно! Но вы же видели что они мне ответили - Allerdings ist ein Antrag auf Überprüfung der Entscheidung über die Vertriebeneneigenschaft nicht zu stellen......
Поэтому я и требовал от них до конца провести эту процедуру, т.е. потребовать от Vertriebenenbehörde пересмотреть сво╦ решение. Я ведь сам не могу этого сделать.
╖ 100 Abs. 2 Satz 2 BVFG гласит следующее - Im übrigen wird die Vertriebenen oder Flüchtlingseigenschaft nur auf Ersuchen einer Behörde, die für die Gewährung von Rechten und Vergünstigungen an Vertriebene oder Flüchtlinge zuständig ist, festgestellt.
Кстати, это же был Bescheid на мой Widerspruch. Обычно такой Bescheid, который не удовлетворяет Widerspruch заканчивается тем, что подателю Widerspruch указывают, что он может обжаловать данный Bescheid в месячный срок. Этот же Bescheid заканчивался следующим :
Sehr geehrter Herr P., nach alledem ist der Bescheid der Deutsche Rentenversicherьng Braunschweig-Hannover vom 27.10.2005 nicht zu beanstanden, so dass wir für Sie nicht weiter hilfreich tätig werden können und deshalb höflich um Rücknahme des Widerspruchs bitten.
// Eine Rücknahmeerklärung und Freiumschlag überreichen wir zur weiteren Verwendung.
Wir bitten um Rückäußerung bis 27.01.2006.
Каково?! Они даже не дают мне возможности обжаловать их Bescheid....
В ответ на:
Вы не могли бы процитировать так же полно (отрицательный) ответ Vertriebenenbehörde?
Вы не могли бы процитировать так же полно (отрицательный) ответ Vertriebenenbehörde?
Antrag auf Feststellung der Vertriebebenen- bzw. Spätaussiedlereigenschaft;
Ausstellung einer Bescheinigung gem.╖ 100 BVFG
hier: G. P., geb. am 09.04.1969
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen stelle ich fest, das es sich bei dem o.G. weder um einen Vertriebenen noch um einen Spätaussiedler handelt.
Herr P. gibt in seinem Antrag an, Umsiedler gem. ╖ 7 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) alte Fassung zu sein.
Diese Rechtsvorschrift findet in diesem Fall keine Anwendung, weil der maßgebende ╖ 7 BVFG a. F. durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz mit Wirkung vom 01.01.1993 aufgehoben worden ist.
Herr G.P. der am 09. 04.1969 geboren wurde, gibt an, den status "Umsiedler" von seinem Vater, W. P., abzuleiten.
╖ 7 BVFG a. F. leitete unter bestimmten familienrechtlichen Voraussetzungen einen in der Person eines Elternteils entstandenen Vertriebenenstatus auf nach der Vertreibung geborene Kinder über. Mit der Aufhebung dieser Vorschrift zum 01 .01 .1993 ist eine solche Statusüberleitung ausgeschlossen. Die sog. Nachgeborenen gehören auch nicht zu den Personengruppen, auf die nach ╖ 100 Abs. 1 BVFG noch altes Recht anzuwenden ist. Demzufolge hätte Herr G. P. die Vertriebeneneigenschaft im Wege der überleitung als sog. Nachgeborener nur erwerben können, wenn er bis zum 31 .12.1992 ausgesiedelt wäre.
Dies ist jedoch nicht der Fall, der Antragsteller und sein Vater sind ordnungsbehördlich seit dem 15.04.2002 in S., Landkreis N., gemeldet, so das ein Statuserwerb gem. ╖ 7 BVFG a. F. entfällt.
Den Status "Spätaussiedler'' erfüllt der Antragsteller ebenfalls nicht. Ein Antrag auf Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz; der beim Bundesverwaltungsamt Köln gestellt wurde, ist mit Bescheid vom 03.03.2003 abgelehnt worden. Widerspruch wurde nicht erhoben, sodass der Bescheid Rechtskraft erlangt hat.