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Установление гражданства. Ситуация на сегодня.
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в ответ Falcko 04.03.06 19:39, Последний раз изменено 05.03.06 01:02 (Dresdner)
кстати появилась возможность ответить на Ваш вопрос: http://foren.germany.ru/arch/aussiedler/f/4475300.html:
Gegenäußerung der Bundesregierung:
...
Die Bundesregierung stimmt der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung des Artikels 2 des Gesetzentwurfs nicht zu. Auch der Artikel 3 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3714) kann aufgehoben werden. Das Erklärungsrecht zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für vor dem 1. Januar 1975 geborene Kinder deutscher Mütter bestand grundsätzlich nur bis zum 31. Dezember 1977. Auf die sechsmonatige Nacherklärungsfrist nach Artikel 3 Abs. 7 RuStAGÄndG 1974 für diejenigen Erklärungsberechtigten, die seither bis jetzt durch ein Hindernis unverschuldet außer Stande waren, die Erklärungsfrist einzuhalten, berufen sich fast ausschließlich Personen mit Wohnsitz in den ehemaligen Ostblockstaaten, die die Voraussetzungen für eine Aufnahme als Spätaussiedler nicht (mehr) erfüllen. Frühere Restriktionen in ihren Aufenthaltsstaaten, die damals einer Ausübung des Erklärungsrechts entgegengestanden haben, sind mit dem Zerfall des Ostblocks vor über zehn Jahren entfallen. Andere Fälle, in denen jemand seit über 30 Jahren unverschuldet daran gehindert war, das Erklärungsrecht auszuüben, sind kaum vorstellbar. Falls noch Einzelfälle auftreten sollten, in denen die Betroffenen nachweislich unverschuldet an der Ausübung des Erklärungsrechts gehindert waren, können diese mit dem vorhandenen Einbürgerungsinstrumentarium problemlos gelöst werden. Personen, die sich auf die Nacherklärungsfrist berufen, haben regelmäßig ihren Aufenthalt im Ausland. Sie können als Kinder deutscher Staatsangehöriger nach § 13 StAG vom Bundesverwaltungsamt vom Ausland her eingebürgert werden. Bei Aufenthalt im Inland ist im Übrigen für die Einbürgerung nach § 8 StAG keine bestimmte Aufenthaltsfrist vorgeschrieben.
В настоящее время закон уже принят... 1.8.2006 RuStAÄndG 1974 утратит силу (будет отменен).
http://dip.bundestag.de/btd/16/000/1600028.pdf
http://www.staat-modern.de/Anlage/original_965894/Erstes-Gesetz-ueber-die-Berein...
Gegenäußerung der Bundesregierung:
...
Die Bundesregierung stimmt der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung des Artikels 2 des Gesetzentwurfs nicht zu. Auch der Artikel 3 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3714) kann aufgehoben werden. Das Erklärungsrecht zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für vor dem 1. Januar 1975 geborene Kinder deutscher Mütter bestand grundsätzlich nur bis zum 31. Dezember 1977. Auf die sechsmonatige Nacherklärungsfrist nach Artikel 3 Abs. 7 RuStAGÄndG 1974 für diejenigen Erklärungsberechtigten, die seither bis jetzt durch ein Hindernis unverschuldet außer Stande waren, die Erklärungsfrist einzuhalten, berufen sich fast ausschließlich Personen mit Wohnsitz in den ehemaligen Ostblockstaaten, die die Voraussetzungen für eine Aufnahme als Spätaussiedler nicht (mehr) erfüllen. Frühere Restriktionen in ihren Aufenthaltsstaaten, die damals einer Ausübung des Erklärungsrechts entgegengestanden haben, sind mit dem Zerfall des Ostblocks vor über zehn Jahren entfallen. Andere Fälle, in denen jemand seit über 30 Jahren unverschuldet daran gehindert war, das Erklärungsrecht auszuüben, sind kaum vorstellbar. Falls noch Einzelfälle auftreten sollten, in denen die Betroffenen nachweislich unverschuldet an der Ausübung des Erklärungsrechts gehindert waren, können diese mit dem vorhandenen Einbürgerungsinstrumentarium problemlos gelöst werden. Personen, die sich auf die Nacherklärungsfrist berufen, haben regelmäßig ihren Aufenthalt im Ausland. Sie können als Kinder deutscher Staatsangehöriger nach § 13 StAG vom Bundesverwaltungsamt vom Ausland her eingebürgert werden. Bei Aufenthalt im Inland ist im Übrigen für die Einbürgerung nach § 8 StAG keine bestimmte Aufenthaltsfrist vorgeschrieben.
В настоящее время закон уже принят... 1.8.2006 RuStAÄndG 1974 утратит силу (будет отменен).
http://dip.bundestag.de/btd/16/000/1600028.pdf
http://www.staat-modern.de/Anlage/original_965894/Erstes-Gesetz-ueber-die-Berein...