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Много народу во Фридланде?
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в ответ Dresdner 15.12.05 17:39
Spätaussiedlerbescheinigung
Sofern Sie bis zum 1. Januar 2005 in den Erstaufnahmeeinrichtungen des
Bundes registriert und Sie einem Bundesland zugewiesen worden sind, müssen
die Bescheinigungen nach ╖ 15 Abs. 1 und 2 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
ab dem 1. Januar 2005 von den zuständigen Länderbehörden ausgestellt
werden, ohne dass hierzu ein Antrag erforderlich ist. Da diesen Behörden Ihre
Adressen nicht in jedem Fall bekannt sind, sollten Sie nach der Anmeldung beim
Einwohnermeldeamt umgehend der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung
Ihre Anschrift mitteilen und dabei auf die Ausstellung der Bescheinigung nach
╖ 15 Abs. 1 oder 2 BVFG hinweisen.
Für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen,
die erst nach dem 1. Januar 2005 registriert und/oder auf die Länder verteilt
worden sind, stellt das Bundesverwaltungsamt die Spätaussiedlerbescheini-
gung von Amts wegen aus; ein Antrag ist nicht erforderlich. Zur Bekanntgabe
Ihrer Anschrift senden Sie eine Kopie der vom Einwohnermeldeamt erhalte-
nen Meldebestätigung an das Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Friedland,
Heimkehrer Str. 16, 37133 Friedland.
P.S. До лета они быстро присылали, сейчас что то тянут
, звониля для однокласницы на этой недели, они говорят наберитесь террения
, я им отвечаю(звонила от е╦ имени) что моего мкжа вызывает ARGE, и если у него небудет разрешения на работу(его не дают из за ШФБ), ему перестанут платить пособие.
Она мне отвечает: "Что вы раньше не звонили?"
Звонила я 4 раза
.
Ещ╦ нет ответа.
Sofern Sie bis zum 1. Januar 2005 in den Erstaufnahmeeinrichtungen des
Bundes registriert und Sie einem Bundesland zugewiesen worden sind, müssen
die Bescheinigungen nach ╖ 15 Abs. 1 und 2 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
ab dem 1. Januar 2005 von den zuständigen Länderbehörden ausgestellt
werden, ohne dass hierzu ein Antrag erforderlich ist. Da diesen Behörden Ihre
Adressen nicht in jedem Fall bekannt sind, sollten Sie nach der Anmeldung beim
Einwohnermeldeamt umgehend der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung
Ihre Anschrift mitteilen und dabei auf die Ausstellung der Bescheinigung nach
╖ 15 Abs. 1 oder 2 BVFG hinweisen.
Für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen,
die erst nach dem 1. Januar 2005 registriert und/oder auf die Länder verteilt
worden sind, stellt das Bundesverwaltungsamt die Spätaussiedlerbescheini-
gung von Amts wegen aus; ein Antrag ist nicht erforderlich. Zur Bekanntgabe
Ihrer Anschrift senden Sie eine Kopie der vom Einwohnermeldeamt erhalte-
nen Meldebestätigung an das Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Friedland,
Heimkehrer Str. 16, 37133 Friedland.
P.S. До лета они быстро присылали, сейчас что то тянут


Она мне отвечает: "Что вы раньше не звонили?"
Звонила я 4 раза

Ещ╦ нет ответа.