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Оформление пенсии
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в ответ Planeta_2003 23.11.05 16:23
Spätaussiedler, die erst nach dem 6. 5. 1996 in die Bundesrepublik
Deutschland gekommen sind oder noch kommen werden, erhalten für
ihre anrechenbaren Zeiten nur noch höchstens 25 Entgeltpunkte. Dies
entspricht derzeit einer Monatsrente von 632,85 Euro (25 Entgeltpunkte
x 25,31406 Euro*). Soweit Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen sind,
ergibt sich eine Monatsrente von 551,56 Euro (25 Entgeltpunkte x
22,06224 Euro**). Die nach dem Fremdrentenrecht anrechenbaren Ent-
geltpunkte werden vorrangig bei der Rente berücksichtigt, die für den
Versicherten am günstigsten ist.
Ehegatten sowie in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebende Berech-
tigte erhalten für ihre Zeiten nach dem Fremdrentengesetz gemeinsam
nur noch Renten von höchstens 40 Entgeltpunkten. Das sind bei Aufent-
halt in den alten Ländern 1 012,56 Euro (40 Entgeltpunkte x 25,31406
Euro*) und bei Aufenthalt in den neuen Ländern 882,49 Euro (40 Ent-
geltpunkte x 22,06224 Euro**).
Deutschland gekommen sind oder noch kommen werden, erhalten für
ihre anrechenbaren Zeiten nur noch höchstens 25 Entgeltpunkte. Dies
entspricht derzeit einer Monatsrente von 632,85 Euro (25 Entgeltpunkte
x 25,31406 Euro*). Soweit Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen sind,
ergibt sich eine Monatsrente von 551,56 Euro (25 Entgeltpunkte x
22,06224 Euro**). Die nach dem Fremdrentenrecht anrechenbaren Ent-
geltpunkte werden vorrangig bei der Rente berücksichtigt, die für den
Versicherten am günstigsten ist.
Ehegatten sowie in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebende Berech-
tigte erhalten für ihre Zeiten nach dem Fremdrentengesetz gemeinsam
nur noch Renten von höchstens 40 Entgeltpunkten. Das sind bei Aufent-
halt in den alten Ländern 1 012,56 Euro (40 Entgeltpunkte x 25,31406
Euro*) und bei Aufenthalt in den neuen Ländern 882,49 Euro (40 Ent-
geltpunkte x 22,06224 Euro**).