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§7 и правило 6 месяцев/перенос жизненных интересов
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в ответ Feldipers 05.02.25 14:33
и в самом Антраге в wichtige Hinweise есть
Die Bezugsperson muss bis zur Erteilung des Aufnahmebescheides im Herkunftsgebiet verbleiben. In deren Aufnahmebescheid können nur Personen einbezogen werden, die im Herkunftsgebiet wohnen. Eine Einbeziehung kann auch nachträglich nach Ausreise der Bezugsperson erfolgen, wenn der Einzubeziehende seinen Wohnsitz im Herkunftsgebiet beibehalten hat.