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§7 и правило 6 месяцев/перенос жизненных интересов

05.02.25 20:32
Re: §7 и правило 6 месяцев/перенос жизненных интересов
 
2023Vog постоялец

и в самом Антраге в wichtige Hinweise есть

Die Bezugsperson muss bis zur Erteilung des Aufnahmebescheides im Herkunftsgebiet verbleiben. In deren Aufnahmebescheid können nur Personen einbezogen werden, die im Herkunftsgebiet wohnen. Eine Einbeziehung kann auch nachträglich nach Ausreise der Bezugsperson erfolgen, wenn der Einzubeziehende seinen Wohnsitz im Herkunftsgebiet beibehalten hat.

 

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