Deutsch

подскажите пожалуйста

04.11.05 12:36
Re: подскажите пожалуйста
 
Dresdner Veteran
Dresdner
в ответ vetam 03.11.05 23:00
Sollte sich herausstellen, dass sie entgegen Ihren Angaben im Aufnahmeantrag nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, so müssen Sie mit der Rücknahme des Aufnahmebescheides rechnen.
я думаю выделенные мной слова могут также иметь значение. нужно было до 1.1.1993 указывать данные о знании немецкого языка?
кстати то, что вышеприведенная цитата представляла не пустую угрозу, доказывает например следущая газетная статья:
Rund um Osnabrück (Archiv) 29.12.1999
-
Härte gegen die Betrüger, Hilfe für Test-Versager
hin
Bad Iburg
Für Spätaussiedler, die wegen mangelnder Deutschkenntnisse von der Abschiebung bedroht sind, wird es möglicherweise eine Härtefallregelung geben.
Einen entsprechenden Vorschlag will der Aussiedler-Beauftragte des Bundes, Jochen Welt (SPD), den Innenministern der Länder unterbreiten. Von der Regelung sollen jene Aussielder profitieren, die vor 1996 einen Aufnahmebescheid erhalten haben und in der „Ernstsituation des Sprachtstests“ überfordert waren. Welt bekräftigte in einem Gespräch mit unserer Zeitung seinen Willen, das Problem der so genannten Altfälle rasch und im Einvernehmen mit den Ländern zu lösen. Nach seinen Schätzungen würden etwa 1000 Aussiedler in Deutschland unter die Neuregelung fallen. Dazu gehören jene Familien, die vor Einführung der Sprachtests 1996 einen Aufnahmebescheid erhielten, aber erst später eingereist sind. Diese Antragsteller müssen nach der Ankunft im Grenzdurchgangslager einen Sprachtest absolvieren. Fällt der Prüfling durch, zieht das Bundesverwaltungsamt den Aufnahmebescheid zurück. Die Betroffenen fallen damit unter das Ausländergesetz und müssen zurück. Wie berichtet, soll aus diesem Grund auch die Familie Puhl aus Bad Iburg nach Russland abgeschoben werden, wo sie alle Brücken abgebrochen hatte. Der Aussiedler-Beauftragte unterscheidet bei diesen Altfällen zwei Kategorien. Wer wissentlich falsche Angaben gemacht habe, müsse zurück in sein Herkunftsland. Welt: „Es muss klar sein, dass eine Täuschung zu Konsequenzen führt.“ In anderen Fällen solle die „Interpretationsdifferenz“ geprüft werden. Das bedeute: Personen, die von sich glaubten, muttersprachlich Deutsch zu können, in der „Ernstsituation des Sprachtests“ aber versagt hätten, könnten bleiben. Es sei Sache der Länderinnenministerkonferenz, entsprechende Regelungen zu treffen. Die Länder sollten auf Abschiebungen verzichten, solange darüber keine Entscheidung getroffen sei. Welt kündigte eine Informationskampagne in den Herkunftsländern an, um Ausreisewilligen deutlich zu machen, dass sie ohne Sprachkenntnisse in Deutschland nicht aufgenommen werden. Darüber hinaus werden nach seinen Angaben die Antragsteller künftig persönlich ihre Visa in den deutschen Konsulaten abholen müssen. So könne sichergestellt werden, dass sich niemand am Sprachtest vorbeimogele.
 

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