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По поводу данного решения суда обращался к Натали Павлик, в итоге получил такой ответ:
Sehr geehrter Herr nikl15,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. April 2024.
Bei dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 19. März 2024 handelt es sich um eine erstinstanz-
liche Entscheidung. Eine unmittelbare Bindungswirkung entfaltet dieses Urteil nur für den entschie-
denen Fall.
Eine grundsätzliche Umsetzungsverpflichtung auch in anderen Fällen besteht für staatliche Behörden
nur bei höchstrichterlicher Rechtsprechung. Die im Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vertretene
Rechtsauffassung zum sog. 'Lippenbekenntnis' wird daher vom Bundesverwaltungsamt nicht als
Grundlage einer Entscheidung verwendet.
Nach der Gesetzesänderung vom 23. Dezember 2023 wird jede Änderung der Nationalität nur zum
deutschen Volkstum vom Bundesverwaltungsamt auch anerkannt. Ablehnungen des Bundesverwal-
tungsamtes stützen sich nicht auf das besagte Urteil; in Anschreiben an Antragsteller wird vom Bun-
desverwaltungsamt nicht auf das Urteil verwiesen.
Mit der Gesetzesänderung vom 23. Dezember 2023 verfolgte der Gesetzgeber die Intention, sicherzu-
stellen, dass jede formelle neue Nationalitätenerklärung immer Vorrang genießt. Dass das Gericht in
der nunmehr rechtskräftig gewordenen Einzelentscheidung eine abweichende Rechtsauslegung ver-
treten hat, nach der eine Ablehnung eines Aufnahmeantrags wegen eines materiellen "Lippenbe-
kenntnisses" möglich bleibt, obwohl der Antragsteller seine Nationalität in "Deutsch" geändert hat, ist
Ausdruck des in Artikel 20 des Grundgesetzes verankerten Prinzips der Gewaltenteilung.
Die Gewaltenteilung gehört zu den Prinzipien unserer Demokratie und bewirkt die gegenseitige Kon-
trolle der drei Staatsgewalten Legislative, Rechtsprechung und Exekutive, zu der auch das Bundesver-
waltungsamt zählt.
Mit freundlichen Grüßen