новости о подготовке изменения закона
Скан №3
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
Das Bundesvertriebenengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2007 BGB. I S. 1902), das zuletzt durch Artikel 162 der Verordnung vom 19 Juni 2020 (BGBI, I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Nach § 6 Absatz 2 Satz 1 werden die folgenden Satze eingefügt:
“Vor Verlassen des Aussiedlungsgebietes geänderte Nationaltätenerklärungen nur zum deutschen Volkstum gehen früheren Bekenntnissen zu einem nichtdeutschen Volkstum vor. Ernsthafte Bemühungen zur Änderung einer Nationalitätenerklärung können im Sinne von Satz 2 genügen.”
2. In § 15 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter “§ 6 Absatz 2 Satz 3” durch die Wörter “§ 6 Absatz 2 Satz 5” ersetzt.
3. § 17 wird wie folgt gefasst:
§ 17
Datenaufbewahrung
Verwaltungsvorgange und Daten zur Aufnahme nach diesem Gesetz sind bei den zuständigen Verwaltungsbehörden solange aufzubewahren, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten, ihrer Familienangehörigen oder ihrer Nachkommen am Nachweis ihrer Aufnahme im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder offentliche Interessen dies erfordern, höchstens bis fünf Jahre nach dem Tod der Verfahrensbeteiligten."
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Berln, den [...]
Dr. Rolf Mützenich und Fraktion
Katharina Dröge, Brita Haßelmann und Fraktion
Christian Dürr und Fraktion
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