Вход на сайт
новости о подготовке изменения закона
45260 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
в ответ stapllll 27.05.23 16:06, Последний раз изменено 27.05.23 19:55 (Dresdner)
А что тогда случилось?
BVerwG принял решение о возможности приема с имевшимся в прошлом Gegenbekenntnis. в частности он постановил:
Hat sich jemand - bis zur Aussiedlung fortwirkend - i. S. des § 6 II 1 Nr. 3 Alt. 1 BVFG n. F. zu einer nichtdeutschen Nationalität erklärt (hier: durch Angabe der russischen Nationalität bei Ausstellung des ersten sowjetischen Inlandspasses), schließt dies die Annahme eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum auf andere Weise (§ 6 II 1 Nr. 3 Alt. 2 BVFG) aus.
а также:
Um eine frühere Erklärung zu einer nichtdeutschen Nationalität rückgängig zu machen, reicht es freilich nicht aus, wenn eine Lebensführung, die ohne das Gegenbekenntnis die Annahme der deutschen Volkszugehörigkeit aufgrund schlüssigen Gesamtverhaltens gerechtfertigt hätte, lediglich beibehalten wird. Es bedarf vielmehr eines darüber hinausgehenden positiven Verhaltens, aus dem sich eindeutig der Wille ergibt, nur dem deutschen Volk und keinem anderen Volkstum zuzugehören (Urteil vom 27. Juni 1985 a.a.O.).