русский
Germany.ruForen → Архив Досок→ Deutsche Aussiedler

Наше возражение перестали в Кельн, не связано ли это с последними новостями с

25.04.23 07:33
Re: Наше возражение перестали в Кельн, не связано ли это с последними новостями с
 
Genpau прохожий
in Antwort Inside_brn 24.04.23 19:53, Zuletzt geändert 25.04.23 07:34 (Genpau)
Так то в целом по сути они все получается согласны с текущей практикой

Вот 30 марта в Бундестаге на вопрос:

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass urkundliche Eintragungen ohne Bekenntnisinhalt – etwa bei willkürlichen Eintragungen sowjetischer Behörden, die als Teil der repressiven Politik gegenüber der deutschen Minderheit in der ehemaligen Sowjetunion bekannt waren (vgl.m dz-moskau.eu/spaetaussiedler-verfahren-nicht-deutsch-genug/) – im Aufnahmeverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz nicht zur Begründung von Ablehnungsbescheiden führen?

правительство ответило:

Die Praxis der Nationalitätseintragungen in Urkunden und Registern der Sowjetunion und ihren Nachfolgestaaten war Mitte der 90er Jahre Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen und ist durch Sachverständigengutachten wissenschaftlich untersucht und gut dokumentiert. Die Eintragungen
in die sowjetischen Urkunden erfolgten stets auf eigenen Antrag der Betroffenen. Es gibt keine Hinweise darauf, dass es bei der Eintragung der Volkszugehörigkeit in die Dokumente regelmäßig oder systematisch zu Fehleintragungen
gekommen sein könnte.
Darüber hinaus bestimmt das BVFG, dass ein Bekenntnis, das unterblieben ist,
weil es mit Gefahr für Leib und Leben oder schwerwiegenden beruflichen oder
wirtschaftlichen Nachteilen verbunden war, unterstellt wird (§ 6 Absatz 2
Satz 3 BVFG).
Durch die Anwendung dieser Vorschrift und die Berücksichtigung des Vortrags
der Antragstellenden zu den Vorgängen um die Eintragung der Nationalität im
Verwaltungsverfahren ist sichergestellt, dass willkürliche Eintragungen nicht zu
Ablehnungsbescheiden führen.


Я плохо понял последние два абзаца, но осталось впечатление, что менять здесь в законе нечего.

 

Sprung zu