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Наше возражение перестали в Кельн, не связано ли это с последними новостями с
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in Antwort Brams138 24.04.23 17:23
Ссылка на оригинал с сайта BdV.
Что-то содержимое по ссылке действительно не обнадеживает. Особенно это. Так то в целом по сути они все получается согласны с текущей практикой))
Einigkeit bestand zudem darüber, dass Änderungen, die nach einem Gegenbekenntnis ohne Zusammenhang mit einem Aufnahmeverfahren eintreten, auf eine innere Hinwendung zum deutschen Volkstum hindeuten. Dies gelte auch für die Korrektur urkundlicher Eintragungen zur Nationalität. Bei einer Änderung des Bekenntnisses sei aber stets ein schlüssiger Vortrag des Antragstellers zur ernsthaften und inneren Hinwendung zum deutschen Volkstum erforderlich. Erhöhte Darlegungs- und Nachweispflichten gelten dann, wenn die Änderungen im Zusammenhang mit Aufnahmeverfahren erfolgen. Zu dem vom BdV geschilderten Eindruck einer „schematischen Ablehnung“ versicherte das BVA, dass sowohl bei der Frage des Vorliegens von Gegenbekenntnissen zu einem fremden Volkstum als auch bei der Frage der erneuten Hinwendung zum deutschen Volkstum jeder individuelle Vortrag separat gewertet werde. Dennoch, so beide Seiten, gelte es, diesem Eindruck entgegenzuwirken.