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Решения немецких судов по Gegenbekenntnis

16.04.23 15:18
Re: Решения немецких судов по Gegenbekenntnis
 
Dresdner министр без портфеля
Dresdner
в ответ Dresdner 02.04.23 17:03

другая интересная выдержка:


Das Gericht geht insbesondere deswegen nicht von einem glaubhaften Bekenntniswandel aus, weil die Änderung der Nationalitätenerklärung zeitlich in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ausreisebemühungen erwirkt wurde. Da der Kläger bereits 1998 bekenntnisfähig war, hätte es einer plausiblen Erklärung bedurft, wieso die Änderung erst 2017 erwirkt wurde. Dass es zeitlich vorher andere, möglicherweise erfolglose Versuche hierzu gegeben habe, ist weder vorgetragen noch dargelegt. Auch ist nicht nachvollziehbar, wieso die Eintragung der Änderung von der Zustimmung der Mutter abhängig sein sollte. Dem Gericht sind mehrere Gerichtsurteile bekannt, in denen die Volkszugehörigkeit, wie hier im Übrigen auch, von der Vorelterngeneration abgeleitet wurde und die Änderung in die Ausweisdokumente auch bei einem Bekenntnis der Eltern zu einer anderen Nationalität vorgenommen wurde. Darüber hinaus erscheint es auch nicht plausibel, dass sich die Mutter des Klägers gegen eine Änderung wehren sollte, wenn – wie vorgetragen – die Eintragung ihrer russischen Volkszugehörigkeit in die Geburtsurkunde des Klägers ein Versehen gewesen ist. Die Berufung auf die Deutschkenntnisse, auch solche, die im Selbststudium erworben wurden, vermag nicht zur Annahme eines ernsthaften Abrückens führen. Nach der oben genannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reichen Deutschkenntnisse alleine gerade nicht aus, um einen ernsthaften Bekenntniswandel darzutun.
 

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