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Решения немецких судов по Gegenbekenntnis
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in Antwort AnnaMSteinbach 13.12.22 16:48
интересная выдержка из недавнего решения VG Köln:
Es ist dem Kläger durchaus zuzugeben, dass es schwerfällt, abstrakt festzustellen, welche Indizien den Schluss auf einen solchen Bewusstseinswandel zulassen. Eine ablehnende Entscheidung wird sich regelmäßig dem Vorwurf ausgesetzt sehen, nur aufzuführen was nicht für die Feststellung eines Bewusstseinswandels ausreicht. Dies ist aber lediglich Ausdruck der Tatsache, dass der Wandel des Volkstumsbewusstseins eines Menschen eben die Ausnahme von der Regel ist. Insbesondere dann, wenn dieser Wandel erst unmittelbar vor der angestrebten Ausreise dargelegt ist, sind durchgreifende Zweifel angebracht. Den Bemühungen des Klägers gegenüber kasachischen amtlichen Stellen zur Feststellung der deutschen Nationalität zu gelangen, ist deshalb kein maßgeblicher Beweiswert beizumessen.