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Решения немецких судов по Gegenbekenntnis

07.02.23 18:28
Re: Решения немецких судов по Gegenbekenntnis
 
AnnaMSteinbach постоялец

выдержка из свудебного решения января 21

"Allerdings ist es möglich, von einer in früherer Zeit abgegebenen Erklärung zu einer nichtdeutschen Nationalität bis zum maßgebenden Zeitpunkt durch Hinwendung zum deutschen Volkstum abzurücken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das innere Bewusstsein, einem bestimmten Volkstum zuzugehören, in der Regel mit der Bekenntnisfähigkeit abgeschlossen ist. Um gleichwohl einem trotz Ablegung eines Bekenntnisses zu einem bestimmten ‑ hier dem russischen ‑ Volkstum ergriffenen Verhalten einen Bekenntnischarakter für ein anderes ‑ hier das deutsche ‑ Volkstum beimessen zu können, bedarf es daher weiterer äußerer Tatsachen, die einen Bewusstseinswandel erkennen lassen. Damit sind bei einem ausdrücklichen Gegenbekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum besondere Anforderungen an die Ernsthaftigkeit eines späteren Bekenntniswandels und dessen äußere Erkennbarkeit zu stellen"

отсюда следует Bewussstseinwandel должен основываться на фактах, искренности и на узнаваемости

 

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