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Футбольные чемпионы в БФА Или Стоит ли продолжать?!
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в ответ Dresdner 17.01.22 16:24
они это знают, и не отрицают, что знания немецкого языка в таком случае могут заменить отсутствие документов с национальностью
Dresdner, при этом в моём случае полный Сертифакат Б1 Гётё Института из не устроил. Поскольку немецкий язык был получен на курсах, а Сертификаты были получены после подачи антрага.
Хотя у законодателя были совсем другие взгляды на этой счет:
Zu Buchstabe bDieser Änderungsantrag zielt zunächst auf den Wegfall des– durch das Spätaussiedlerstatusgesetz vom 30. August2001 eingefügten – Merkmals der familiären Vermittlungder deutschen Sprache als unabdingbare Voraussetzung fürdie deutsche Volkszugehörigkeit. Dieses Erfordernis stellteine nicht mehr zeitgemäße Verschärfung dar, die in derPraxis immer häufiger zu unbilligen Ablehnungsentschei-dungen führt, wenn die Abstammung von einem deutschenVolkszugehörigen, das Bekenntnis zum deutschen Volkstumund deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden kön-nen und es lediglich an einer familiären Vermittlung derDeutschkenntnisse mangelt. Zu bedenken ist, dass sich einedeutschstämmige Person auch durch das Erlernen der deut-schen Sprache außerhalb der Familie mit ihrer Sprache undKultur auseinandersetzen und zu ihrem Deutschsein be-kennen kann.Der Änderungsantrag führt zwei Regelbeispiele für die neueMöglichkeit ein, sich zum deutschen Volkstum auch auf„andere Weise“ zu bekennen. Erstens sollte insbesonderedie jüngere Generation der Spätaussiedlerbewerber dieChance erhalten, durch den Nachweis ausreichender deut-scher Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B 1 desGemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachenihren Willen zur Zugehörigkeit zur deutschen Volksgruppezu bekunden. Zweitens sollte gerade Angehörigen der älte-ren Generation die Möglichkeit offenbleiben, ihre Zuge-hörigkeit zur deutschen Volksgruppe dadurch zu belegen,dass sie die familiäre Vermittlung ihrer Deutschkenntnissenachweisen. Weitere Formen eines Bekenntnisses auf „an-dere Weise“ sind möglich.(BT-Drs. 17/13937)