Deutsch

могу подавать антраг согласно новому Закону?

13.09.21 18:46
Re: могу подавать антраг согласно новому Закону?
 
charanor коренной житель
charanor
в ответ handy 13.09.21 13:00

Надеюсь ТС не против.


http://forum.vorota.de/thread-126073.html?highlight=nuende...


Ihr Antrag hat keine Aussicht auf Erfolg.
Dem Antrag auf Einbuergerung kann grundsaetzlich nur dann im Wege des Ermessens entsprochen werden, wenn im Einzelfall ein oeffentliches (staatliches) Interesse an der Einbuergerung besteht.

(Es wird davon ausgegangen, dass Sie seinerzeit die sowjetische Staatsangehorigkeit auf Antrag erworben und im Zweifel dadurch die bis dahin eventuell vorhanden gewesene deutsche Staatsangehorigkeit verloren haben.)
Nach § 13 StAG kann ein ehemaliger Deutscher oder dessen Abkoemmling eingebuergert werden, wenn er die (Mindest-) Voraussetzungen des § 8 Abs. l Nr. l, 2 StAG erfuellt. Dies sind jedoch nur Mindestvoraussetzungen.

Eine Ermessenseinbuergerung vom Ausiand her kommt letztlich nur dann in Betracht, wenn ein offentliches Interesse an ihr besteht. Entsprechend der Antragsbegruendung wird die Einbuergerung hauptsachlich begehrt,

um dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet zu nehmen. Ein oeffentliches Interesse kann ich nicht erkennen. Darueber hinaus waere auch die Unterhaltsfaehigkeit nicht gegeben.

Das Bundesverwaltungsamt empfiehlt Ihnen, Ihren Antrag auf Einbuegerung zurueckzunehrnen (Sie koennen dies durch entsprechendes Schreiben an die Botschaft tun). Dafuer wuerden keine Kosten anfallen.

Sollten Sie einen foermlichen Ablehnungsbescheid wuenschen, so ware dieser kostenpflichtig.

 

Перейти на