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Вопросы в связи с новым законом о гражданстве

28.07.21 13:52
Re: Вопросы в связи с новым законом о гражданстве
 
Marusja-Klimova коренной житель
Marusja-Klimova
в ответ Sinopsis 28.07.21 12:55
Где можно почитать этот закон, что было и что стало?


Было

§ 4
Durch die Geburt erwirbt as eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind einer Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.

Durch Gesetz vom 19. Dezember 1963 wurde dem

§ 4 Abs. 1 folgender Satz angefügt:

"Das eheliche Kind einer Deutschen erwirbt durch die Geburt die Staatsangehörigkeit der Mutter, wenn es sonst staatenlos sein würde."



Durch Gesetz vom 20. Dezember 1974 erhielt der

§ 4 Abs. 1 folgende Fassung:

"(1) Durch die Geburt erwirbt die Staatsangehörigkeit:
1. das eheliche Kind, wenn ein Elternteil Deutscher ist,
2. das uneheliche Kind, wenn seine Mutter Deutsche ist."
Durch Gesetz vom 18. Juli 1979 wurde im § 4 Abs. 1 das Wort "uneheliche" ersetzt durch: "nichteheliche".
Durch Gesetz vom 30. Juni 1993 erhielt der

§ 4 Abs. 1 folgende Fassung:
"(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt eines nichtehelichen Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger, bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Feststellung der Vaterschaft; das Feststellungsverfahren muß eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat."
 

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